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Schon wieder Zoff am Zürichsee
Schiffshorn-Hasser reicht Anzeige ein

Für die einen ist es eine Freude, für andere unnötige Lärmbelästigung: das Hupen der Zürichsee-Schiffe. Jetzt hat schon wieder ein Einwohner von Stäfa ZH eine Anzeige eingereicht.
Publiziert: 08.06.2019 um 10:40 Uhr
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Aktualisiert: 18.01.2023 um 09:44 Uhr
In Stäfa ZH hat erneut ein Anwohner Anzeige gegen die Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft erstattet. Der Grund: Allein am letzten Wochenende habe er sieben Verstösse gegen das Hornverbot festgestellt.
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Vor einem Jahr endete in Stäfa ZH ein regelrechter Privatkrieg. Der Stäfner Hafen-Nachbar Hans Z.* hatte die Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) mit Klagen eingedeckt, weil sich zwei Kapitäne nicht an das Hornverbot hielten.

Aus unbekannten Gründen zog er die Anzeigen aber zurück und das Verfahren gegen die beiden Schiffskapitäne wurde eingestellt. Nun formiert sich in Stäfa aber neuer Widerstand: Ein weiterer Anwohner hat nun Anzeige erstattet. Und dieser denkt keineswegs ans Aufgeben. «Ich werde die Anzeige auf keinen Fall zurückziehen», sagt er zur «Zürichsee-Zeitung».

Sieben Verstösse an einem Wochenende

Der Mann aus Stäfa gibt an, er habe allein am letzten Wochenende sieben Verstösse gegen das Hornverbot festgestellt. «Es gab in keinem Fall einen Grund zum Hornen. Es war schönstes Wetter, windstill und weder ein Hindernis noch eine Gefahr war zu sehen», sagt er. Deshalb habe er schliesslich Anzeige erstattet.

Der Stäfner gibt an, bei weitem nicht der Einzige zu sein, der sich am Gehupe stört: «Es gibt viele, die sich über das unnötige Hornen aufregen.» Der Anwohner ist auch darüber genervt, dass viele Leute die Kapitäne regelrecht zum Hornen ermutigen. «Das scheint mir ein echter Fanclub zu sein», sagt er.

Verbot durch Bundesamt für Verkehr

Bei der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) ist die Anzeige noch nicht eingetroffen. ZSG-Direktor Roman Knecht stört sich aber dennoch daran. Er verteidigt das Hornen in Stäfa: «Die Anlage in Stäfa ist unübersichtlich, wodurch vergleichsweise oft Schallsignale, wie vom alten Horn, notwendig sind.»

Tatsächlich dürfen Kapitäne auf dem Zürichsee nicht mehr wie früher üblich, ihre Ankunft am Schiffssteg mit einem Hornton ankündigen – dies diente dazu, um Kollisionen mit anderen Booten oder Schwimmern vorzubeugen.

Das Bundesamt für Verkehr hat dieses Signal inzwischen verboten. Stattdessen muss ein für die Binnenschifffahrt vorgesehener Warnton verwendet werden, falls Gefahr droht. (bra)

*Name geändert

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