Presserat rügt Blick
Titel zu syrischen Schülern war irreführend und falsch wiedergegeben

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen Blick gutgeheissen: Ein Online-Artikel zu syrischen Lehrplänen habe eine CNN-Quelle irreführend wiedergegeben und gegen Wahrheitspflicht sowie das Verbot der Tatsachenentstellung verstossen.
Foto: KEYSTONE/KEYSTONE

Darum gehts

  • Der Presserat heisst eine Beschwerde gegen einen Blick-Onlinebeitrag vom 4. Januar 2025 gut
  • Blick gab laut Presserat eine CNN-Passage zum Begriff «Märtyrer» im Lehrplan falsch wieder
  • Der Beitrag verstiess laut Presserat gegen die Pflichten zur Wahrheit und Irreführung von Tatsachen
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Blick-RedaktionIn eigener Sache

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen Blick gutgeheissen. Beanstandet wurde ein Online-Beitrag vom 4. Januar 2025 zu Schülern in Syrien nach dem Sturz von Baschar al-Assad und der anschliessenden Machtübernahme durch Ahmed al-Scharaa.

Der Beschwerdeführer kritisierte, Blick habe eine Passage aus einem CNN-Bericht falsch wiedergegeben. Darin ging es um eine Änderung der Definition des Begriffs «Märtyrer» im syrischen Lehrplan: Statt für das Vaterland zu sterben, solle ein Märtyrer sich «um Gottes Willen» opfern. Blick machte daraus die Aussage, syrische Schüler sollten «für Allah» sterben.

Der Presserat hält fest, dass Blick damit eine allgemeine Definition in eine explizite Aufforderung zu künftigem Verhalten umgedeutet habe. Die Überschrift und die entsprechende Passage im Artikel gäben den Inhalt der Quelle deshalb inkorrekt und irreführend wieder.

Der Presserat kommt zum Schluss, dass Blick mit dem Beitrag gegen Ziffer 1 (Wahrheit) und Ziffer 3 (Entstellen von Tatsachen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen hat.

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