Ein 35-jähriger Mann wurde vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH wegen versuchter Pornografie verurteilt.
Der Mann hatte im Februar 2019 eine 14-Jährige zu ihrem ersten Mal verführen wollen, berichtet der «Zürcher Oberländer». In einem Chat schrieb er: «Hetisch vielicht Lust mit mir und minere Frau zäme... mit eus zu kuschle... alles was dezue ghört... wo ich dich entjungfere duen.»
Dummerweise sass auf der anderen Seite des Bildschirms kein Teenager, sondern ein Mitarbeiter der Kantonspolizei Zürich. Statt sich mit der 14-Jährigen zu treffen, landete der Mann aus der Region auf der Anklagebank. «Ich bin unglücklich über das, was ich gemacht habe», sagte er am Mittwoch vor Gericht.
«Frau hätte gar nicht mitgemacht»
Am besagten Tag vor einem Jahr sei er alleine zu Hause gewesen. Wie gewohnt loggte er sich auf der Chatplattform ein. Dieses mal schrieb er jedoch nicht mit Erwachsenen, sondern mit einer Minderjährigen.
Nach 20 Minuten sprach der Mann dann von Sex. Dabei erwähnte er auch seine Gattin, obwohl «meine Frau gar nicht mitgemacht hätte», beteuerte der Mann laut der Zeitung vor Gericht. Auch er selber hätte die Notbremse gezogen, wenn es soweit gekommen wäre.
Staatsanwaltschaft forderte Berufsverbot
Die Staatsanwaltschaft forderte wegen harter Pornografie eine Busse von 2500 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 70 Franken. Weiter hätte der Angeklagte mit einem Berufsverbot, wo es zum regelmässigen Kontakt mit Kindern kommt, belegt werden sollen.
Die Verteidigung dagegen versuchte, einen Freispruch sowie die Erlaubnis, weiter die berufliche Tätigkeit ausüben zu dürfen, zu erwirken.
Das Gericht sprach am Ende kein Berufsverbot aus, verurteilte den Mann jedoch wegen versuchter Pornografie. Die Begründung: Die Chats waren trotz reiner Textpassagen ohne Bild- oder Videomaterial pornografisch. Denn es ging explizit um das erste Mal der 14-Jährigen. Weiter handelte es sich um einen sogenannten untauglichen Versuch einer tatsächlichen Pornografie.
Die Strafe wurde infolge von 180 auf 50 Tagessätze gesenkt. Die Busse beträgt nun auch 800 statt 2500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (man)