Darum gehts
- Zürcher Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Emix Trading wegen Wucher-Vorwürfen ein
- Kein ausreichender Tatverdacht, Käufer hatten Alternativen und fühlten sich nicht ausgenutzt
- Ermittlungen seit 2021, Verzögerungen durch Entsiegelungsverfahren, Unschuldsvermutung gilt weiterhin
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Firma Emix Trading wegen Verdachts auf Wucher im Zusammenhang mit Schutzmaskenverkäufen eingestellt. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte der anfänglich bestehende Tatverdacht nicht ausreichend belegt werden.
Die Untersuchung war im Jahr 2021 eröffnet worden, nachdem verschiedene Strafanzeigen gegen das Unternehmen eingegangen waren. Die Staatsanwaltschaft stellte nun fest, dass die betroffenen Käufer über alternative Angebote verfügten, sich nicht ausgenutzt fühlten und die verlangten Preise nicht als wucherisch einzustufen waren. Zahlreiche Privatkläger einigten sich aussergerichtlich und schieden somit als Geschädigte aus.
Die umfangreichen Ermittlungen wurden durch Entsiegelungsverfahren verzögert, da die Staatsanwaltschaft über mehrere Jahre keinen Zugriff auf wesentliche Unterlagen hatte. Die Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig; bis zu einem endgültigen Abschluss gilt die Unschuldsvermutung.