Mit Spritze
Zürcher Gericht verurteilt Ärztin wegen versuchten Mordes

Das Bezirksgericht Zürich hat eine Ärztin wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sie soll versucht haben, ihren Ex-Liebhaber mit einer Spritze zu töten.
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Foto: ENNIO LEANZA
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe ordnete das Gericht bei der Urteilseröffnung am Donnerstagnachmittag eine ambulante Therapie für die Ärztin mit Schweizer Staatsbürgerschaft an. Ihr Alter sowie nähere Angaben zu ihrer beruflichen Tätigkeit dürfen auf Anordnung des Gerichts nicht genannt werden.

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass die Ärztin ihrem Ex-Liebhaber, der die Beziehung kurz zuvor beendet hatte, im September 2019 ein Muskelrelaxans spritzen wollte, um ihn zu töten. Eine ausreichende Dosis des Wirkstoffs hätte die Atmung lähmen können.

An der Verhandlung am Donnerstagmorgen sagte die Beschuldigte, sie habe sich damals in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, weil sie das Ende der Beziehung nicht verkraftet habe. Sie habe jedoch nie die Absicht gehabt, ihren Ex-Liebhaber zu verletzen oder gar zu töten.

Den Vorfall als solchen bestritt sie nicht. An jenem Morgen im September 2019 begab sie sich zum Wohnhaus ihres Ex-Partners in der Stadt Zürich und wartete, bis er die Wohnung verliess. «Sie sprang ihn ungestüm an und umarmte ihn», fasste ihr Verteidiger das Geschehen zusammen.

Ab diesem Punkt gingen die Darstellungen der Beschuldigten und ihres Verteidigers einerseits sowie jene der Staatsanwaltschaft und des Privatklägers andererseits auseinander. Gemäss Anklage umarmte sie den Mann, um ihm die Spritze in den Rücken verabreichen zu können. Dazu sei es nur deshalb nicht gekommen, weil er die Spritze in ihren Händen rechtzeitig gesehen und sich gewehrt habe. Neben der Spritze in der Hand soll sie zwei weitere in einer Tasche bei sich getragen haben.

Die Beschuldigte stellte das Geschehen als missglückten Wiederannäherungsversuch dar. «Ich wollte ihm mit der Spritze signalisieren, dass seine Ärztin da sei.» Während der Beziehung hätten sie oft darüber gewitzelt. So habe er etwa «nach seiner Ärztin gefragt», wenn er sie habe sehen wollen.

Die Staatsanwaltschaft klagte die Ärztin im Hauptantrag lediglich wegen versuchter einfacher Körperverletzung an und beantragte dafür eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Franken. Gleichzeitig stellte sie einen Eventualantrag auf Schuldspruch wegen versuchten Mordes. Für diesen Fall beantragte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

«Die Knacknuss in diesem Fall liegt im inneren Sachverhalt: Was war eigentlich der Plan der Beschuldigten?», sagte der zuständige Staatsanwalt. Die Anklage geht davon aus, dass sie den Mann mindestens habe stechen wollen, wahrscheinlich sogar habe töten wollen.

Eine Erklärung für die grosse Diskrepanz zwischen den Anträgen liegt auch in der Vorgeschichte des Verfahrens, das inzwischen über sechs Jahre dauert. Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft den Fall bereits 2020 per Strafbefehl wegen versuchter einfacher Körperverletzung erledigen. Dagegen wehrte sich jedoch der Ex-Liebhaber als Privatkläger.

Als es zur Gerichtsverhandlung kam, nahm das Verfahren eine weitere Wendung: Der zuständige Einzelrichter verfügte 2021 die Rückweisung an die Staatsanwaltschaft mit dem Auftrag, auch mögliche Tötungsdelikte zu prüfen.

Dieses Vorgehen und die daraus resultierende Verzögerung rügte der Verteidiger scharf. Die Rückweisung sei unzulässig gewesen. Er beantragte einen vollumfänglichen Freispruch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden. Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal an, dass sie dies tun werden.

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