Darum gehts
- Prozess gegen Milan I. (53) startet am Dienstag in Zürich
- Er soll 2023 einen Barmann mit sieben Messerstichen getötet haben
- 16 Jahre Haft, Sicherheitsverwahrung, 15 Jahre Landesverweis von Staatsanwaltschaft gefordert
Schlusswort – Urteil morgen 17 Uhr
Jetzt darf der beschuldigte Milan I. sein Schlusswort halten. «Wir bitten Sie, sich kurz zu halten und nicht nochmals zu plädieren im eigentlichen Sinne», sagt der Richter zu ihm.
«Ich kann mich nicht mehr äussern und kann den Worten von Ihnen nicht mehr folgen», beginnt der Beschuldigte. «Ich hätte eigentlich noch einen Zeugen, aber wenn keine Zeugen mehr zugelassen sind...» Der Rest des Satzes aus dem Mund der Dolmetscherin ist nicht mehr zu verstehen.
Der Beschuldigte fährt via Übersetzerin fort: «Ich habe keine Straftat begangen. Seit anderthalb Jahren liege ich hier im Bett. Ich bekomme keinen Einblick in die Dokumente und Zeugen sind auch keine mehr zugelassen.»
Das Gericht zieht sich nun zur Urteilsdiskussion zurück und wird allenfalls entscheiden, ob ein neues Gutachten nötig sein wird. Der Entscheid wird morgen, 29. Juli 2026 um 17 Uhr mündlich eröffnet.
Wir bedanken uns herzlich fürs Mitlesen und wünschen weiterhin eine gute Woche.
Der Verteidiger darf nochmals ran
«Weder der Staatsanwalt noch die Opfer-Vertreterin haben sich mit der Qualität des Gutachters auseinandergesetzt.» Das hätten sie wohl getan, weil das Gutachten aus der Feder einer rennomierten Person vom Fach stamme.
Dann greift der Verteidiger fast en passant die Opfer-Vertreterin frontal an und wirft ihr vor, ein emotionales Plädoyer gehalten zu haben und «in die Fussstapfen der Staatsanwaltschaft» getreten zu sein. «Das gehört nicht zu ihren Aufgaben», sagt er.
Noch einmal erklärt er, dass die psychische Krankheit Schizophrenie die Steuerungsfähigkeit stark einschränken könne – und stärkt damit noch einmal seine Auffassung von einem schwachen Gutachten, das nicht verwertbar sei.
Damit hat der Verteidiger geschlossen.
Opfer-Anwältin hält zweiten Vortrag
Auch die Opfer-Anwältin darf sich noch einmal äussern. «Der von der Verteidigung geforderte Verurteilung wegen Totschlags statt Mordes ist nicht zu folgen.» Für eine Verurteilung für Totschlag müsste jemand unter «grosser seelischer Belastung» stehen.
«Davon kann vorliegend keine Rede sein.» Der Beschuldigte habe die Tat vorbereitet, die Verteidigungsfähigkeit des Opfers ausgeschaltet und sei äusserst brutal vorgegangen. Sein Handeln sei von einer «spontanen Tat im Affekt» weit entfernt.
«Er verweigert die Therapie»
Der Staatsanwalt darf jetzt noch seinen zweiten Vortrag halten und erklären, was er vom Plädoyer des Verteidigers hält. Nicht allzu viel, wie man hört. «Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Beschuldigte trotz allem in der Lage war, sämtliche Fragen zu beantworten.»
Eine Schuldunfähigkeit des Mannes, der am 30. August 2023 mutmasslich den Barmann der Lugano Bar an der Langstrasse umgebracht hat, lässt der Staatsanwalt nicht gelten. «Er ist der Auffassung, dass er nicht an einer psychischen Störung leidet und verweigert eine Therapie», sagt er.
Kurze Pause bis 17.45 Uhr
«Er war bei der Tat nicht zurechnungsfähig und somit schuldunfähig», bilanziert sein Verteidiger. Eine Mordverurteilung und eine Verwahrung komme deswegen aus seiner Sicht nicht in Frage.
Der Verteidiger des beschuldigten Milan I. ist mit seinem Plädoyer am Ende. Nun dürfen Staatsanwaltschaft und Opfer-Anwältin noch einmal darauf reagieren. Zuvor gibt es aber noch eine Pause. Wir melden uns um 17.45 Uhr zurück.
«Er war nicht zurechnungsfähig»
Der Gutachter sei rein aus den Akten heraus davon ausgegangen, dass Milan I. nicht mehr kooperieren würde. Und das obwohl dieser dazu kaum eine Äusserung gemacht hatte. «Wir haben jetzt mehrere Optionen», sagt der Anwalt. Und führt zwei an: «Mein Klient wird noch einmal begutachtet. Oder: Er wird als schuldunfähig betrachtet und von Schuld und Strafe freigesprochen.»
Der Verteidiger geht nun noch auf den Straftatbestand des Mordes ein. Er glaubt nicht, dass sein Mandant skrupellos gehandelt hätte. Das zweifelsfrei festzustellen, wäre für eine Verurteilung aber zwingend nötig. «Was war das Ziel des Täters?», fragt der Anwalt rhetorisch. «Er war überzeugt, dass diese Deborah oberhalb der Lugano Bar mit ihrem Kind festgehalten wurde.» Das spreche gegen eine Skrupellosigkeit.
«Dass keine Deborah existiert und dass mein Mandant keine Kinder hatte und auch heute nicht hat, spielt keine Rolle.» Milan I. habe im Wahn gehandelt. Das spreche klar gegen Mord. «Er war überzeugt, dass Daniel Z. ihm den Weg in die oberen Etagen versperren wollte.» Sein Mandant sei der Überzeugung gewesen, eine «Notstandshandlung» zu begehen, die aus seiner «Wahnvorstellung» heraus entstanden war, sagt der Anwalt: «Er war meiner Ansicht nach nicht zurechnungsfähig.»
Das Ziel war nicht «die Tötung des Opfers, sondern die Rettung seiner Freundin», sagt der Anwalt. Die Tat sei im Wahn geschehen, sagt er nochmals. Skrupellosigkeit und Verwerflichkeit – zwei Merkmale, die für eine Verurteilung für Mord erforderlich seien – habe es so am 30. August 2023 nicht gegeben. Totschlag sei hier eher vorstellbar.
Anwalt pocht auf Schuldunfähigkeit
Der Anwalt von Milan I. offenbart jetzt seine eigentliche Verteidigungsstrategie, um mit seinem uneinsichtigen Mandanten wenigstens noch irgendwo hinzukommen. Die Schuldunfähigkeit. Er führt dazu ein Gutachten eines Psychiaters ins Feld. 114 Seiten lang – angefertigt nach lediglich drei Stunden Gespräch.
An diesem Gutachten habe der Beschuldigte dann schwere Kritik geübt. Oder wie es sein Anwalt sagt: «Er hat den Gutachter aufs Übelste beleidigt und wurde aggressiv.»
«Ich habe grosse Zweifel», sagt der Verteidiger über den Gutachter und dessen Pflicht, bei seinem Mandanten die Schuldfähigkeit festzustellen. Das Verhalten und die Uneinsichtigkeit seines Mandanten hätten beim Psychiater dafür sorgen müssen, den Beschuldigten als schuldunfähig einzustufen.
Der Anwalt erzählt von verschiedenen, seltsamen Äusserungen seines Mandanten, die das untermauern sollen. «Einmal erzählte er, die Schweizer Polizei habe ihn gefragt, ob er als Hilfspolizist anfangen wolle. Und einmal sagte er, er habe sich mit dem ehemaligen Rennfahrer Michael Schumacher getroffen, um diesem eine neue Erfindung in Sachen Aerodynamik für Formel-1-Rennen zu verkaufen.»
Beschuldigter verteidigt sich de facto selber
Der Verteidiger erklärt, dass sein Mandant seit Anfang an unter Verfolgungswahn litt. So habe er immer wieder manipulierte Dossiers oder durcheinandergebrachte Akten vermutet. Während der Übersetzung des Plädoyers versucht der Beschuldigte nun, dreinzureden. «Sie haben sich jetzt nicht zu äussern, sie dürfen im Rahmen des Schlusswortes wieder etwas sagen», ermahnt ihn der Richter.
Weiter erzählt der Strafverteidiger, dass sein Mandant verschiedentlich medizinische Therapien gegen seine Krebserkrankung abgelehnt hatte. «Er lässt sich seit Monaten nicht mehr onkologisch behandeln und ist überzeugt, dass er bald sterben werde.» Doch niemand könne seinen Mandanten zwingen, sich einer Behandlung zu unterziehen.
Obwohl er mit seinem Mandanten immer wieder «schwierige Instruktionsgespräche» geführt habe, müsse er jetzt auf seinen Wunsch die folgenden Anträge stellen, fährt der Anwalt von Milan I. fort. «Er sei von Schuld und Strafe freizusprechen und sei wegen der zu Unrecht erlittenen Haft angemessen zu entschädigen.»
Der Verteidiger gibt sich Mühe, immer wieder explizit festzuhalten, dass alles, was er sagt «auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten» geschieht. Milan I. scheint eine dermassen andere Auffassung der Geschehnisse zu haben, dass sein Anwalt sich genötigt fühlt, zu sagen: «Die Videoaufnahmen, die ihn zeigen sollen, sind manipuliert.» Dass dem Anwalt das unangenehm und deutsch gesagt hinten und vorne nicht recht zu sein scheint, ist deutlich spürbar.
Verteidiger steht nicht hinter dem Beschuldigten
Jetzt spricht der Verteidiger des beschuldigten Milan I. Er erzählt, dass er bereits der dritte amtliche Verteidiger des Ungaren sei. «Er war mit der Arbeit der anderen Anwälte nicht zufrieden.» Ein erster Anwaltswechsel sei noch unbedeutend. Ein zweiter und ein dritter jedoch störe das Vertrauensverhältnis erheblich.
Anfangs sei der Verteidiger begeistert gewesen, einen Mordfall zu übernehmen. «Diese Begeisterung liess dann immer mehr nach.» Er spricht über das Ansinnen seines Mandanten: «Er erklärte mir seine eigene Verteidigungsstrategie, die ich damals und auch heute nicht teilen kann.»
Bei den Einvernahmen musste der Beschuldigte gemäss seinem Verteidiger mehrmals aus dem Saal verwiesen werden, weil er «derart aggressiv» wurde, dass es für die Anwesenden, inklusive für die Dolmetscherin, gefährlich hätte werden können.
Kurze Pause
Nach dem Plädoyer der Opfer-Anwältin gibt es noch einmal eine Pause bis 16.05 Uhr. Danach spricht der Verteidiger von Milan I. Wir melden uns gleich zurück.
Es war ein aussergewöhnlicher Verhandlungstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Der Beschuldigte wurde auf einer Bahre in den Saal geschoben – als Krebspatient befindet er sich in palliativer Pflege.
Laut Anklage tötete Milan I.* am 30. August 2023 den Barmann der Lugano Bar an der Langstrasse. Er soll sein Opfer zunächst mit Pfefferspray wehrlos gemacht und dann siebenmal mit einer 13 Zentimeter langen Klinge auf Rücken und Schultern eingestochen haben. Die Stiche durchtrennten Rippen und verletzten Lunge, Milz, Niere und Dünndarm.
Barmann Daniel Z.** verblutete an seinem Arbeitsplatz, an dem er 20 Jahre tätig gewesen war. Das Opfer traf den Täter zufällig: Milan I. hatte im Quartier nach seiner vermeintlichen Freundin, einer Frau namens Debora und dem gemeinsamen Kind gesucht und war überzeugt, das Umfeld der Bar behindere seine Suche. Dabei hat Milan I. gar keine Kinder, obwohl er das – auch vor Gericht – immer wieder behauptet. Nach der Tat flüchtete er ins Ausland. Anfang November 2023 wurde er in Zürich bei einer Personenkontrolle verhaftet.
Ein Angeklagter im Wahn
Rund ein Jahr nach der Festnahme diagnostizierte ein Psychiater eine paranoide Schizophrenie. Vor Gericht wurde gestern (am Dienstag) sichtbar, wie tief die Wahnvorstellungen reichen.
Sein Verteidiger – bereits der dritte amtliche Anwalt – distanzierte sich vor Gericht ungewöhnlich deutlich vom eigenen Mandanten und betonte, alles geschehe «auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten». So sei dieser überzeugt: «Die Videoaufnahmen, die ihn zeigen sollen, sind manipuliert.»
Der Anwalt schilderte skurrile Aussagen: Einmal habe die Polizei ihn gefragt, ob er «als Hilfspolizist anfangen» wolle, ein andermal habe er sich «mit dem ehemaligen Rennfahrer Michael Schumacher getroffen», um diesem eine Erfindung für die Formel 1 zu verkaufen.
Der Beschuldigte lehnt seit Monaten eine Krebsbehandlung ab und ist überzeugt, bald zu sterben. Bei früheren Einvernahmen musste Milan I. mehrmals aus dem Verhörraum verwiesen werden, weil er «derart aggressiv» wurde; auch am Dienstag redete er wiederholt dazwischen und wurde ermahnt.
Vergleich mit Dusch-Szene aus «Psycho»
Die Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Freiheitsstrafe, eine Sicherheitsverwahrung sowie 15 Jahre Landesverweis. Eine Schuldunfähigkeit liess der Staatsanwalt nicht gelten: «Er ist der Auffassung, dass er nicht an einer psychischen Störung leidet und verweigert eine Therapie.»
In der Bar habe es mehrere Zeugen gegeben, die die Tat aus nächster Nähe mitbekommen hatten, erklärte der Staatsanwalt. Einer davon «verglich die Szene in der Lugano Bar mit der Dusch-Szene aus dem Film ‹Psycho› von Alfred Hitchcock».
Entschädigung von 200'000 Franken gefordert
Die Verteidigung pochte dagegen auf Schuldunfähigkeit und beantragte, der Beschuldigte sei «von Schuld und Strafe freizusprechen und sei wegen der zu Unrecht erlittenen Haft angemessen zu entschädigen». Bei 200 Franken Entschädigung für jeden in Haft verbüssten Tag würde das bedeuten: rund 200'000 Franken.
Der Anwalt kritisierte das psychiatrische Gutachten – 114 Seiten nach nur drei Stunden Gespräch – als schwach. Die Tat sei im Wahn geschehen: «Er war meiner Ansicht nach nicht zurechnungsfähig.» Statt Mord komme höchstens Totschlag infrage. Die Opfer-Anwältin widersprach: Dafür brauche es eine grosse seelische Belastung – «Davon kann vorliegend keine Rede sein.» Sie fordert 70'000 Franken Genugtuung und 8000 Franken Schadenersatz für die Hinterbliebenen von Daniel Z.
Urteil am Mittwoch
Im Schlusswort blieb Milan I. bei seiner Sicht: «Ich habe keine Straftat begangen. Seit anderthalb Jahren liege ich hier im Bett. Ich bekomme keinen Einblick in die Dokumente und Zeugen sind auch keine mehr zugelassen.»
Das Gericht prüft nun auch, ob ein neues Gutachten nötig ist. Das Urteil wird am Mittwoch um 17 Uhr eröffnet.
* Name geändert
** Name bekannt