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Verteidiger nach Urteil:«Er ist hilflos und ein armer»

Urteil gegen 17 Uhr
Milan I. wegen brutaler Tötung vor Gericht – wie geht es aus?

Nach der brutalen Tötung von Daniel Z. (†64) in Zürich steht Milan I. (53) vor Gericht. Der Ungar hat laut Anklage sieben Mal mit dem Messer auf den Barmann der Lugano Bar eingestochen. Die Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Haft und die Verwahrung.
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Barmann Daniel Z. ist am 30. August 2023 an der Langstrasse in Zürich getötet worden.
Foto: Stapo ZH und Nicolas Lurati

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Prozess gegen Milan I. (53) startet am Dienstag in Zürich
  • Er soll 2023 einen Barmann mit sieben Messerstichen getötet haben
  • 16 Jahre Haft, Sicherheitsverwahrung, 15 Jahre Landesverweis von Staatsanwaltschaft gefordert

Es war Mord! Das Bezirksgericht Zürich hat den Ungarn Milan I.* wegen der Tötung des Barmanns Daniel Z.** zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, 998 Tage Untersuchungshaft angerechnet, seine Verwahrung angeordnet und einen zwölfjährigen Landesverweis ausgesprochen.

Zudem muss er der damaligen Lebenspartnerin des Opfers rund 46'000 Franken Genugtuung und Schadenersatz bezahlen.
Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 16 Jahren, weil der Beschuldigte gemäss Urteil nicht vollständig steuerungsfähig gewesen sei.

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In palliativer Pflege:Milan I. auf Bahre ins Gerichtsgebäude geschoben

Ungewöhnlicher Prozess

Der Verhandlungstag am Dienstag verlief aussergewöhnlich: Milan I., der an Krebs leidet und sich in palliativer Pflege befindet, wurde auf einer Bahre in den Gerichtssaal gebracht. Laut Anklage hatte er Daniel Z. am 30. August 2023 in der Lugano Bar an der Zürcher Langstrasse zunächst mit Pfefferspray attackiert und anschliessend siebenmal mit einer 13 Zentimeter langen Klinge auf Rücken und Schultern eingestochen. Das Opfer, das seit rund 20 Jahren in der Bar gearbeitet hatte, verblutete noch am Arbeitsplatz. Der Täter war überzeugt, das Umfeld der Bar verhindere die Suche nach einer vermeintlichen Partnerin und einem gemeinsamen Kind – obwohl diese nach den Ermittlungen nicht existierten. Nach der Tat floh er ins Ausland und wurde Anfang November 2023 in Zürich festgenommen.

Im Prozess stand insbesondere die psychische Verfassung des Beschuldigten im Zentrum. Ein Gutachten diagnostizierte paranoide Schizophrenie. Die Verteidigung bezeichnete das Gutachten als mangelhaft und beantragte einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit sowie eine Entschädigung für die Haft. Der Staatsanwalt hielt dagegen an der Schuldfähigkeit fest und forderte neben der Freiheitsstrafe eine Verwahrung.

Das Gericht folgte dieser Argumentation weitgehend. Es erklärte das psychiatrische Gutachten für verwertbar und sah die Täterschaft aufgrund von Sachbeweisen wie Kleidung, Handydaten und der in Ungarn gefundenen Tatwaffe als eindeutig erwiesen.

Zudem habe sich Milan I. in Widersprüche verwickelt, indem er die Tat zunächst bestritt, später aber von Notwehr sprach. «All diese Feststellungen stellen erdrückend fest, dass es sich beim Milan I. um den Täter handelt», erklärte der Richter. Die Tat sei geplant gewesen und keine Affekthandlung. Heimtücke, Vorbereitung und die Ausführung am helllichten Tag belegten eine «grosse Kaltblütigkeit» und rechtfertigten die Verurteilung wegen Mordes. Wegen der hohen Rückfallgefahr ordnete das Gericht die Verwahrung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann an das Zürcher Obergericht weitergezogen werden. Dies kündigte der Verteidiger des Beschuldigten auch an, zu tun.


*Name geändert
**Name bekannt

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