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Han L. zeigte keine Gefühle:«War eine bemerkenswerte Urteilsverkündung»

Kinder brutal attackiert
15 Jahre Freiheitsstrafe! Zürcher Messerstecher Han L. (25) ist schuldig

Er plante die Tat über Wochen und hat dafür sogar ChatGPT genutzt. Am Freitag sprach das Gericht den Chinesen Han L.* (25) schuldig. Er muss 15 Jahre hinter Gitter.

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ein Student aus China steht wegen versuchten Mordes in Zürich vor Gericht
  • Er nutzte ChatGPT zur Planung und griff 2024 drei Kinder mit Messer an
  • Gericht verurteilt ihn zu 15 Jahren Freiheitsstrafe
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Helena GrafReporterin
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1. Oktober 2024: Han L. wird nach der Tat in Zürich-Oerlikon festgehalten.
Foto: zVg

15 Jahre Gefängnis und 15 Jahre Landesverweis: Han L. (25) wird wegen mehrfachen versuchten Mordes verurteilt. Das Bezirksgericht Zürich folgt damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft praktisch 1:1. Bemerkenswert ist das vor allem aus einem Grund: Der psychiatrische Gutachter war in der entscheidenden Frage zu einem anderen Schluss gekommen.

Der Fall hatte im Oktober 2024 die Schweiz erschüttert. Han L. griff in Zürich-Oerlikon eine Gruppe Hortkinder an. Mit einem Messer stach er auf drei fünfjährige Buben ein. Einer wurde am Herzen getroffen und überlebte nur knapp. Eine Betreuerin konnte Han L. schliesslich stoppen.

Freilassung stand im Raum

Vor Gericht ging es nun vor allem um eine Frage: War Han L. trotz seiner psychischen Erkrankung in der Lage, sich gegen diese Tat zu entscheiden?

Der forensische Psychiater Elmar Habermeyer sagte: Nein. Han L. habe damals unter einer Depression und Schizophrenie gelitten. Seine Krankheit habe zur Tat geführt. Er sei nicht steuerungsfähig und damit nicht schuldfähig gewesen.

Hätte das Gericht die Schuldunfähigkeit anerkannt, wäre Han L. wohl freigekommen. Eine stationäre psychiatrische Massnahme wäre kaum infrage gekommen, weil der Gutachter das Rückfallrisiko als gering eingeschätzt hatte.

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Zivilcourage im Video:Hier wird Student Han L.* gestoppt

«Konnte sich gegen Mord entscheiden»

Han L.s Verteidiger forderte also einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen. Sie akzeptierte zwar, dass Han L. psychisch krank war. Nicht aber, dass er deshalb keine Kontrolle mehr über sein Handeln hatte. Staatsanwalt Hanno Wieser verwies auf die lange Vorbereitung: Han L. bestellte Messer, recherchierte Blutgefässe und suchte nach Kindern als Opfer. Er reiste zudem nach Prag und Warschau und stellte ChatGPT noch kurz vor der Tat Fragen zu veganen Burritos.

Wiesers zugespitztes Fazit: «Wer ins Ausland reisen und sich zwischen Burritos entscheiden kann, kann sich auch gegen einen Mord entscheiden.»

Dieser Argumentation folgt nun das Gericht. Besonders schwer wiegen die Widersprüche rund um die angebliche Stimme, die Han L. befohlen haben soll, Kinder zu töten. Gegenüber der Staatsanwaltschaft hatte er diese zunächst nicht erwähnt. Das Gericht glaubt deshalb nicht, dass diese Stimme ihn zur Tat zwang. Die Schizophrenie-Diagnose hält es nicht für überzeugend erstellt.

Gutachter in Schutz genommen

Bemerkenswert: Das Gericht verwirft das psychiatrische Gutachten nicht grundsätzlich. Die Richterin nimmt den Experten sogar ausdrücklich in Schutz. Doch in der entscheidenden Frage kommt das Gericht zu einem anderen Ergebnis: Han L. ist schuldfähig und kann bestraft werden.

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Das Strafmass fällt so aus, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert: 15 Jahre Gefängnis, 15 Jahre Landesverweis und eine ambulante Therapie.

Han L. nimmt das Urteil reglos entgegen. Doch der Fall ist nicht abgeschlossen. Noch im Gerichtssaal erklärt Verteidiger Sararard Arquint: «Wir legen Berufung ein.» Damit dürfte die zentrale Streitfrage auch das Obergericht beschäftigen: Der Gutachter hält Han L. für schuldunfähig – das Bezirksgericht verurteilt ihn zu 15 Jahren Gefängnis.

* Name geändert

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