«Ivan T. gilt als verhandlungsunfähig»
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Blick-Reporterin in Bülach ZH:«Ivan T. gilt als verhandlungsunfähig»

Frau und Tochter getötet – Mordprozess in Bülach ZH
Familie holte Ivan T. (74) nach Hause – fünf Tage später stach er zu

Sein Verteidiger spricht von einem «aussergewöhnlichen Mordfall». 2025 tötet Ivan T. (74) in Bülach Ehefrau und Tochter mit Hunderten Messerstichen. Laut Gutachten ist T. schuldunfähig – und soll verwahrt werden. Heute Mittwoch steht er vor Gericht – Blick tickert live.
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Ivan T.* (74) ist angeklagt, 2025 in Bülach ZH seine Ehefrau Vesna T.* (†68) ermordet zu haben.
Foto: Facebook

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ivan T. tötete Frau und Tochter 2025 in Bülach ZH
  • Über 210 Messerstiche, davon 129 auf die Tochter
  • Psychiatrisches Gutachten bescheinigt Schuldunfähigkeit
vor 2 Minuten

Wie hoch soll der Schadensersatz sein?

Zur Höhe des Schadensersatz sagt die Anwältin nichts. Sie bestätigt aber, dass es sich insgesamt um einen sechsstelligen Betrag handelt. 

vor 4 Minuten

«Sanja M. war die Stütze der Familie»

Ivan T. habe den Angehörigen unbeschreiblichen Schmerz zugefügt. «Sanja M. war die Stütze der Familie», sagt die Anwältin. «Sie war nur dort, weil sie extra aus den USA angereist ist, um die Eltern zu unterstützen.»

Als der Beschuldigte dann auf seine Frau Vesna T. losgegangen sei, habe Sanja M. ihre Mutter noch schützen wollen. 

vor 8 Minuten

Nun geht es ums Geld

Die Anwältin spricht über die Schadensersatzforderungen.

Ivan T. erziele brauche seine Rente in der Verwahrung nicht auf, erziele also einen «Überschuss». Hinzu kämen Immobilien und Vermögen.

Die Angehörigen der Tochter hingegen kämpften finanziell ums Überleben.

vor 14 Minuten

«Führt kein Weg an Verwahrung vorbei»

Nun ergreift die Anwältin der Angehörigen das Wort. Sie unterstützt die Forderung der Staatsanwaltschaft. «Es führt kein Weg an der Verwahrung vorbei», sagt sie. 

vor 18 Minuten

Familie holte ihn nachhause – dann stach er zu

Wie sich nun herausstellt, war Ivan T.s Erkrankung schon vor der Tat bekannt. Fachpersonen haben der Familie geraten, ihn in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen. «Den Angehörigen wurde gesagt, dies sei zwingend nötig», so die Staatsanwältin. 

Entgegen medizinischen Rats holte die Familie Ivan T. am 12. Februar 2025 nach Hause. Nur fünf Tage später soll er seine Frau und Tochter ermordet haben.

vor 21 Minuten

Ivan T. hatte Wahnvorstellungen

Die Staatsanwältin geht auf das Gutachten ein. Dieses attestiert Ivan T. eine Demenz mit Wahnvorstellungen. «Er redete sich ein, dass er mit falschen Medikamenten vergiftet wird und seine Frau einen neuen Partner gefunden hat», sagt die Juristin.

Die Erkrankung – Demenz – sei nicht heilbar. Entsprechend machte eine therapeutische Massnahme keinen Sinn. Die Staatsanwältin fordert also eine Verwahrung.

vor 26 Minuten

«Zur falschen Zeit am falschen Ort»

«Die Tochter», fährt die Staatsanwältin fort, «war zur falschen Zeit am falschen Ort.» 

Der Beschuldigte handelte entsprechend ohne Motiv und besonders skrupellos. «Es ist unvorstellbar, welche Schmerzen er seinen eigentlich geliebten Nächsten zufügte», so die Staatsanwältin. 

Die Tat war eine sogenannte «Übertötung». Heisst: Ivan T. stach viel öfter zu, als es nötig gewesen wäre, um seine Frau und Tochter zu töten.

vor 31 Minuten

Ivan T. redete sich ein, seine Frau wolle ihn verlassen

Nun erklärt die Staatsanwältin, weshalb es sich bei der Tat um einen Mord handle. «Der Beschuldigte handelte grundlos», erklärt sie. «Er hat sich grundlos eingeredet, seine Frau wolle ihn verlassen.»

Die Eheleute seien jahrzehntelang verheiratet gewesen. Frühere Vorfälle von häuslicher Gewalt seien nicht bekannt.

vor 33 Minuten

Blitz-Plädoyer der Staatsanwältin

Die Befragung des Beschuldigten fällt aus, weil Ivan T. nicht vor Ort ist. Also übernimmt die Staatsanwältin das Wort und hält ein Blitz-Plädoyer: In weniger als fünf Minuten stellt sie klar, dass sich zum Tatzeitpunkt ausser den Opfern und dem Beschuldigten keine anderen Personen im Haus befunden haben. Somit sei die Tat klar ihm zuzuschreiben.

vor 36 Minuten

Angehörige wollen Entschädigung für Flug

Für den Prozess sind Angehörige aus den USA angereist. Ihnen wird eine Dolmetscherin zur Seite gestellt. Die Anwältin der Angehörigen fordert, die Reisekosten von 396 Franken sollen zusätzlich entschädigt werden.

Damit setzt die Anwältin sogleich den Ton des Prozesses. Bereits im Vorfeld war klar, dass es heute um Geld gehen wird. Die Privatkläger fordern Schadensersatz in sechsstelliger Höhe.

Ivan T.* ist zu Hause in Bülach ZH. Er greift zum Küchenmesser mit einer Gesamtlänge von 33,5 cm, allein die Klinge misst 20,5 cm und ist 4,8 cm breit. Damit geht er auf seine Ehefrau Vesna T.* (†68) und seine Tochter Sanja M.* (†49) los – und massakriert sie. Über 210-mal sticht er auf die beiden Frauen ein. So beschreibt die Zürcher Staatsanwaltschaft das Blutbad, das am 17. Februar 2025 stattfand.

Anderthalb Jahre sind seit dem grausamen Verbrechen vergangen. Am Mittwoch steht der mittlerweile 74-jährige Ivan T. vor dem Bezirksgericht Bülach. Die Staatsanwältin wirft dem Mann mit Wurzeln auf dem Balkan mehrfachen Mord vor.

Die geschilderten Vorgänge in der Anklageschrift sind brutal und lassen erschaudern. So heisst es etwa, dass T. an besagtem Februartag um 7.10 Uhr morgens mit der Stichwaffe ins oberste Stockwerk des Hauses marschierte. Dort stach er mit dem Messer «mehrmals bewusst und gewollt» auf seine Tochter und seine Frau ein. Ehefrau Vesna T. flüchtete ins Badezimmer im Erdgeschoss. Ivan T. folgte ihr. Und stach weiter zu.

129-mal auf eigene Tochter eingestochen

Mit 84 Stichen metzelte er seine Frau nieder, so die Anklage. Die aufgelisteten Verletzungen der beiden Frauen füllen fast zehn Seiten. «Zwei Stichverletzungen am Hinterhaupt linksseitig mit Verletzung des linken Gefäss-Nerven-Bündels sowie zweimaliger Durchstich der Speiseröhre», heisst es unter anderem bei Vesna T. Auch ihre linke Halsseite und zwei Halswirbel werden getroffen. Mehrere innere Organe kommen zu Schaden: Milz, Niere, Bauchspeicheldrüse.

Auf seine Tochter Sanja M. sticht der Beschuldigte sogar 129-mal ein, so die Staatsanwaltschaft. Sie erleidet Verletzungen an Kopf, Hals, Nacken, Rumpf, Armen, Händen, Beinen. Diese und unzählige weitere Verletzungen führen dazu, dass die beiden Frauen sterben. Unter anderem an einer Kombination aus akutem Herzversagen und extremem Blutverlust.

«Wir gehen von einem Familienstreit aus»
1:02
Kantonspolizei Zürich:«Wir gehen von einem Familienstreit aus»

Sanja M. soll aber nicht als massakriertes Opfer einer brutalen Tat in Erinnerung bleiben. Sondern als Frau, die für fast 50 Jahre ihren Mitmenschen Freude bereitet hat. Auf einem US-Todesanzeigen-Portal sind schöne Worte an die Frau gerichtet. Dem Leser wird ein Einblick in ihr Leben gewährt: Sanja M. wuchs als ältestes von fünf Kindern im Kanton Zürich auf. 1997 – da war sie Anfang 20 – zog sie in die USA, um als Au-pair zu arbeiten. Dann lernte sie die «Liebe ihres Lebens» kennen – ihren Ehemann. Die beiden heirateten, haben drei Töchter.

«Sie hatte ein Herz aus Gold»

Charakterlich wird Sanja M. als «liebenswerte Persönlichkeit» beschrieben. «Menschen fühlten sich zu ihr hingezogen.» Oder: «Sanja hatte ein Herz aus Gold.» Die Frau sei fromme Katholikin und ein absoluter Familienmensch gewesen. Und: «Sanja wird uns wegen ihres wunderschönen Lächelns und ihrer Bereitschaft, jedem in Not zu helfen, in Erinnerung bleiben.» 

In der Aufzählung ihrer Familie wird Sanja M. als «geliebte Tochter» ihrer getöteten Mutter Vesna T. beschrieben. Wer in der Liste fehlt: ihr Vater und mutmasslicher Mörder Ivan T.

Dessen Realität wird in der schwer verdaulichen Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft beschrieben. Dort heisst es, er habe bei seinem Blutrausch im Februar 2025 «besonders skrupellos» gehandelt. Mit den über 200 Messerstichen habe er Tochter und Ehefrau «übermässig viele Qualen und Leiden» zugefügt. Dies sei «zur blossen Tötung nicht notwendig gewesen». Fazit: Ivan T. habe sich des mehrfachen Mordes schuldig gemacht.

Doch wie kommt ein Mensch dazu, eine solch ungeheuerliche Tat zu begehen? Eine mögliche Erklärung liefert das 125 Seiten lange psychiatrische Gutachten, das der «Tages-Anzeiger» erwähnt. Seinem Handeln sei der Familienvater komplett ausgeliefert gewesen. Er habe nicht gemerkt, dass er etwas Fatales, Unrechtes tue. Fazit: Ivan T. ist gemäss Gutachten schuldunfähig.

«Voraussichtlich nicht verhandlungsfähig»

Verteidiger Ueli Vogel-Etienne erklärt gegenüber Blick über seinen Klienten: «Er ist voraussichtlich nicht verhandlungsfähig und kann sich infolge fortgeschrittener Demenz nicht zur Tat äussern.»

Vogel-Etienne spricht von einem «aussergewöhnlichen Mordfall». Er stellt klar: «Ich werde meinen Mandanten nicht nur gegen den Vorwurf des mehrfachen Mordes, sondern auch gegen sehr hohe Schadenersatzforderungen der Angehörigen (im hohen sechsstelligen Bereich) verteidigen müssen.»

Die Staatsanwältin ihrerseits will Ivan T. verwahren, heisst es in der Anklageschrift. Aktuell sitzt der Senior in der Sicherheitsstation einer forensischen Psychiatrie. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Der Mordprozess am Bezirksgericht Bülach startet am Mittwoch um 8.30 Uhr. Blick berichtet live aus dem Gerichtssaal.

* Namen geändert 

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