Darum gehts
- Zürcher Staatsanwaltschaft erlässt Strafbefehle gegen zwei Männer nach Halloween-Ausschreitungen
- Den Schweizern werden Landfriedensbruch, Gewalt gegen Beamte und Sachbeschädigung vorgeworfen
- Die Strafen betragen sechs und vier Monate unbedingt, die Strafbefehle sind nicht rechtskräftig
Anlässlich der Ausschreitungen in der Halloween-Nacht rund um die Langstrasse im Zürcher Kreis 4 verhafteten Fahnder der Kantonspolizei einen 19-jährigen und einen 21-jährigen Schweizer. Gegen beide Männer hat die Staatsanwaltschaft Kanton Zürich mittlerweile Strafbefehle wegen mehrerer Delikte erlassen.
Unter anderem wird ihnen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Sachbeschädigung und Übertretung des Verbots der Gesichtsverhüllung vorgeworfen. Im Wesentlichen werden die beiden jedoch beschuldigt, an den Ausschreitungen im Zuge einer unbewilligten Versammlung teilgenommen und gewalttätige Handlungen gegen Personen, insbesondere Polizisten, und Sachen unterstützt zu haben.
Freiheitsstrafe von sechs und vier Monaten
Gegen die beiden Beschuldigten wurde je eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs beziehungsweise vier Monaten verhängt, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann innert der gesetzlichen Frist Einsprache erhoben werden.
Die Stadtpolizei Zürich schrieb am Samstag von einem «gewaltbereiten Mob», der Barrikaden anzündete und Pyrotechnik abfeuerte. Die Beamten setzten «Wasserwerfer, Reizgas und Gummischrot gegen die Randalierer ein».
Die Demonstration war nicht bewilligt. Aufgerufen hatten linksextreme Kreise. Das Bündnis gegen Austerität sprach von rund 2000 Demonstrierenden im Zürcher Kreis 4. Das Bündnis wurde zuvor fälschlicherweise als Mitorganisator genannt – mit der Demo hatten sie jedoch nichts zu tun. Sie organisieren lediglich einen Jugendstreik in Zürich am 20. November.