Deshalb werden nicht alle Altlasten entfernt
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Baudirektion nimmt Stellung:Deshalb werden nicht alle Altlasten entfernt

Gericht stoppt Überschüttung von Gift im Zürichsee – Gegner freuts
«Sie kommen jetzt nicht mit den Kieslastwagen»

Altlasten im Zürichsee vor Uetikon werden vorläufig nicht mit Kies und Sand überschüttet. Das folgt aus einem Entscheid des Baurekursgerichts des Kantons Zürich. Das freut die Gegner der Überschüttung, die nun auf eine baldige Entfernung der Altlasten hoffen.
Publiziert: 25.10.2024 um 17:17 Uhr
Mit dieser Plattform wurde vor Uetikon am See ZH belastetes Material vom Grund des Zürichsees abgesaugt.
Foto: STEFAN BOHRER
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Auf einen Blick

  • Restliche Schwermetalle im Zürichsee vor Uetikon werden nicht mit Kies überschüttet
  • Altlasten aus 150 Jahren Düngerproduktion belasten den Seegrund
  • 80 Prozent der 75'000 Quadratmeter sind bereits gereinigt
  • Realisierung des Seeuferparks ist nun auf unbestimmte Zeit verzögert, so der Kanton
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Daniel JungRedaktor News

Der Seegrund vor der ehemaligen Chemiefabrik von Uetikon am See ZH ist mit Schwermetallen belastet. Ab November 2021 wurden diese Altlasten vom Seegrund abgesaugt. Für einen besonders schwer belasteten Teil direkt vor dem Ufer hatte der Kanton jedoch eine Planänderung beantragt: Hier sollten die Altlasten nicht entfernt, sondern mit Kies überschüttet werden. 

Im Juni 2023 hatte die «Lobby für Uetikon» zusammen mit 11 Privatpersonen Rekurs gegen diese Projektänderung erhoben. Nun hat das Baurekursgericht des Kantons Zürich einen 164 Seiten umfassenden Entscheid gefällt: Die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanzen zurückgewiesen. Damit ist die Kies-Überschüttung der Schwermetalle zumindest vorläufig gestoppt. 

Schwermetall aus 150 Jahren Düngerproduktion

Die Altlasten am Grund des Zürichsees bestehen aus giftigen und teils radioaktiven Schwermetallen. Die Ablagerungen von Blei, Uran, Arsen oder Radium stammen aus dem Abwasser von über 150 Jahren Säure- und Düngerproduktion.

Ursprünglich war vorgesehen, die Schadstoffe auf dem gesamten verschmutzten Seegrund von rund 75'000 Quadratmetern zu entfernen. Ein Grossteil dieser Fläche, rund 80 Prozent, ist seit September 2023 auch gereinigt.

Noch unbehandelt ist allerdings eine breite Zone direkt vor der Uferbefestigung, wo die stärksten Belastungen liegen – mehr als zwei Fussballfelder gross. Weil dort die giftigen Ablagerungen dicker seien als erwartet, so argumentierte der Kanton, sollten diese nicht entfernt, sondern lediglich mit Kies und Sand überschüttet werden. 

Dies verhindert nun aber der Entscheid des Baurekursgerichts, mindestens vorläufig. Das Gericht stellte fest, dass die bisherigen Abklärungen nicht belegen, dass hohe Schadstoffkonzentrationen in tieferen Schichten vorkommen. Es kommt zum Schluss, dass der Sachverhalt in wesentlichen Punkten lückenhaft sei. Die bisherigen Abklärungen bildeten keine zulässige Entscheidungsgrundlage.

«Sie kommen nicht mit den Kieslastwagen»

«Es ist ein grosser Erfolg für uns», sagt Andreas Natsch, Co-Präsident der «Lobby für Uetikon», am Freitag zu Blick. Zwar war der Rekurs nicht in allen Punkten erfolgreich, im zentralen Punkt habe man aber obsiegt. «Sie kommen jetzt nicht mit den Kieslastwagen.» 

Natsch hofft, dass der Kanton nun, wie ursprünglich geplant, die belasteten Sedimente aus dem See entfernen lässt, eventuell mit kleineren Modifikationen. Denkbar wäre aber auch, dass der Kanton an der Überschüttung festhalten wolle. «Dafür wäre aber eine neue Variantenstudie mit vertieften Abklärungen nötig», sagt Natsch. Danach würde auch eine neue Ausschreibung folgen. «Das könnte bis zu fünf Jahre dauern», sagt er. 

«Wir haben nicht leichtfertig den Staat verklagt», sagt Natsch. Er habe viele schlaflose Nächte gehabt. Das Urteil zeige jedoch, dass die Lobby mit ihrer Kritik richtig lag. Mit dem Entscheid des Baurekursgerichts sei es möglich, zeitnah eine nachhaltige, auf Fakten gestützte Lösung für die Entfernung der belasteten Sedimente im See zu finden. «Die Lobby erhofft sich einen konstruktiven, lösungsorientierten Dialog», sagt Natsch. 

Seeuferpark unbestimmt verzögert

Die Baudirektion des Kantons Zürich nehme den Entscheid des Baurekursgerichts zur Kenntnis, sagt Mediensprecher Markus Pfanner auf Blick-Anfrage. «Wir werden uns nun vertieft damit befassen und anschliessend darüber befinden, ob der Entscheid weitergezogen wird oder nicht.»

Auf die grundsätzliche Umnutzung des Areals – für Wohnen, Gewerbe, öffentliche Nutzungen – habe der Entscheid keinen Einfluss. «Durch den Rekurs verzögert sich aber die Realisierung eines Teils des öffentlichen Seeuferparks auf unbestimmte Zeit», so Pfanner. Es sei auch nicht auszuschliessen, dass auch der Bau der Schulgebäude für rund 2000 Schülerinnen und Schüler der geplanten Kantons- und Berufsschulen Verzögerungen erfahren werde.

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