Gericht hat entschieden
Namen der Zürcher Stadiongegner bleiben anonym

Das Verwaltungsgericht wies eine Forderung nach Veröffentlichung ihrer Namen ab. Es bestehe die Gefahr von persönlichen Angriffen, begründet das Gericht die Entscheidung.
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Die Diskussion um ein neues Stadion sorgt seit Jahren für Wirbel.
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Darum gehts

  • Das Verwaltungsgericht verbietet Namenveröffentlichung der Zürcher Stadiongegner wegen Persönlichkeitsschutz.
  • Identitätsenthüllung könnte persönliche Angriffe oder Vergeltung provozieren, so das Gericht.
  • Seit 2003 befürwortet, umfasst das Projekt Stadion, zwei Hochhäuser und Wohnungen.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Verwaltungsgericht hat sich gegen die Veröffentlichung der Namen der Zürcher Stadiongegner ausgesprochen. Ein Rechtsanwalt hatte dies mit Hinweis auf öffentliches Interesse gefordert.

Der Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten sei zu wahren, schreibt das Verwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Es verweist auf die emotionale Debatte rund um das lang geplante neue Hardturmstadion in Zürich. «Bei Bekanntwerden der Identität bestünde das ernsthafte Risiko, dass diese persönlich angegangen oder mit Vergeltungsmassnahmen belegt werden», heisst es im Urteil.

Eine Veröffentlichung rechtfertigt sich trotzdem nicht

Der Anwalt forderte Einsicht in das nicht anonymisierte Urteil unter anderem mit Verweis darauf, dass es von öffentlichem Interesse sei, zu wissen, ob Gemeinderats- oder Stadtratskandidaten unter den Rekurrenten seien.

Das Verwaltungsgericht schreibt aber, dass die Rekurrenten den ihnen rechtsstaatlich offenstehenden Rechtsweg beschritten hätten. Eine Veröffentlichung rechtfertige sich trotz grosser öffentlicher Aufmerksamkeit und demokratischer Legitimierung durch Abstimmung auch bei Kandiderenden nicht.

Eine schier endlose Geschichte

Der Gesuchsteller verzichtete auf einen Weiterzug des Urteils, es ist rechtskräftig. Das Verfahren bezüglich Gestaltungsplan «Areal Hardturm - Stadion» ist derzeit beim Bundesgericht hängig. Sollten die Beschwerden abgewiesen werden, muss die Bauherrschaft auch noch das Baugesuch öffentlich auflegen. Auch gegen dieses können Rekurse eingereicht werden.

Der Bau eines neuen Fussballstadions in Zürich ist eine schier endlose Geschichte. Seit den 1990er-Jahren läuft das Thema in Endlosschlaufe. Bereits 2003 sagte das Stimmvolk Ja zu einem neuen Hardturm - dem einzigen «richtigen» Fussballstadion in der Stadt, weil der Letzigrund als Leichtathletikstadion konzipiert ist.

Bau eines neuen Fussballstadions mit zwei Hochhäusern

Die Gegner bekämpften das Projekt daraufhin aber so vehement mit dem Argument «Schattenwurf», dass die damalige Credit Suisse das Projekt schliesslich beerdigte und der Stadt das Land verkaufte.

Im Jahr 2013 zeigten die Stimmberechtigten dann einem von der Stadt finanzierten Stadion die rote Karte: Viele störten sich daran, dass die Steuerzahler den privaten Fussballclubs ein Stadion finanzieren sollten. Schliesslich sprach sich das Volk im Jahr 2020 für das aktuelle «Ensemble»-Projekt eines privaten Konsortiums aus.

Das Projekt beinhaltet den Bau eines neuen Fussballstadions mit zwei Hochhäusern und hunderten von Wohnungen. Am Projekt beteiligt sind unter anderem die beiden Fussballclubs FC Zürich und GC Zürich.

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