Darum gehts
- Das Bundesgericht rügt die Stadtpolizei Zürich für rechtswidriges Verhalten 2020
- Anja G. wurde unnötig gefesselt und auf kaltem Boden festgehalten
- Stadtpolizei muss Entschädigung und Verfahrenskosten bezahlen
Gemeinsam mit vier weiteren Frauen wollte Anja G.* am 1. Mai 2020 in der Stadt Zürich, im Raum Goldbrunnenplatz, Plakate aufhängen. Diese sollten auf die häusliche und sexualisierte Gewalt in Zeiten der Covid-Pandemie aufmerksam machen. Die Lage war angespannt: Versammlungen von mehr als fünf Personen waren aufgrund der Pandemie verboten – die Polizei kontrollierte an diesem Tag der Arbeit noch strenger als sonst.
Auch Anja G. und ihre Kolleginnen gerieten um ungefähr 13.30 Uhr in eine Polizeikontrolle, bestehend aus etwa fünf Polizeiautos und 15 Polizistinnen und Polizisten (sic!). Die fünf Frauen konnten sich zwar alle ausweisen, dennoch wurden sie anschliessend festgenommen und in zwei Kastenwagen auf eine Polizeidienststelle gebracht. Was sich danach abspielte, war entscheidend für das Urteil des Bundesgerichts, das Blick vorliegt. Dieses stuft das Verhalten der Stadtpolizei Zürich in mehreren Situationen als «rechtswidrig» ein.
Mit Kabelbindern gefesselt, auf kaltem Boden festgehalten
Nachdem man von ihr Fotos gemacht hatte, musste Anja G. für gut zweieinhalb Stunden auf einem kalten Garagenboden – dieser wurde von der Behörde zu einem «Warteraum» umfunktioniert – sitzen. Dabei wurde sie ständig von der Polizei und einem Polizeihund überwacht.
Das Bundesgericht kritisiert diese Sicherheitsmassnahme in seinem Urteil und nennt sowohl die Fesselung als auch das Sitzen auf dem kalten Boden «unnötig». Dies, da die Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt ihrer Festnahme nur an einer friedlichen Plakatierungsaktion teilgenommen hatte und von ihr keine konkrete Gefahr ausging.
«Ihr seid doch sonst nicht so prüde»
Auch ein Vorfall mit einer Polizistin führte zu der Rüge des Bundesgerichts. Diese hatte Anja G. auf die Toilette begleitet und ihr nicht erlaubt, die Türe vollständig zu schliessen. Der Grund: Die Türen konnten von innen abgeschlossen werden. Als Anja G. um Privatsphäre bat, soll ihr die Polizistin entgegnet haben: «Ihr seid doch sonst nicht so prüde.» Auf den Vorschlag, die Polizistin könne mit hineinkommen und die Türe selbst schliessen, folgte: «Das mache ich nicht. Ich habe schon Spannenderes gesehen.»
Das Bundesgericht erkennt in seinem Urteil an, dass die Bemerkungen der Polizistin «klar respektlos» gewesen sind. In Zusammenhang mit den anderen Umständen sei ihnen eine erschwerende Bedeutung beizumessen.
Die Stadtpolizei muss für die Kosten aufkommen
Zudem kritisierte das Bundesgericht die Stadtpolizei dafür, nicht im Voraus für blickdichte Toiletten gesorgt zu haben. «Bereits die Erwartung, es könnte jederzeit jemand hereinschauen, kann bei einer Person, die ihre Notdurft verrichtet, Gefühle von Unbehagen oder Scham auslösen», hält das Bundesgericht fest.
Das Bundesgericht stuft die Behandlung der Beschwerdeführerin durch die Stadtpolizei gesamthaft als erniedrigend und somit rechtswidrig ein. Als Folge muss die Stadtpolizei nun sowohl eine Entschädigung in Höhe von 3000 Franken an Anja G. bezahlen als auch die Gerichtskosten in Höhe von mehreren Tausend Franken der vorherigen Verfahren übernehmen.
* Name geändert