Es war Mord! Ein Serbe (79) wurde am Donnerstag vom Winterthurer Bezirksgericht zu 20 Jahren Haft verurteilt, weil er seine Schwiegerenkelin Xenia K.* (†32) auf dem Gewissen hat. Die dreifache Mutter hatte einen Monat vor der Tat die Scheidung eingereicht. Das Clan-Oberhaupt wollte sie zu ihrem Ehemann, seinem Enkel, zurück nach Serbien holen. Als sie ablehnte, erschoss er sie. Ihre kleinste Tochter stand während der Bluttat unmittelbar daneben und musste zusehen. «Es war eine eiskalte Hinrichtung», sagt der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Der ungelernte Landwirt, der mittlerweile auf den Rollstuhl angewiesen ist, unterbricht den Richter immer wieder mit zornigen Zwischenrufen. Erst als der Richter ihm mehrmals mit der Entfernung aus dem Gerichtssaal droht, schweigt er.
«Es war keine Notwehr, sondern eine eiskalte Hinrichtung»
Der Richter stellt bei der Verlesung des Urteils klar, dass die Schilderungen des Serben alles andere als glaubwürdig waren. Der Todesschütze hatte behauptet, das Opfer hätte ihn bedroht, er habe aus reiner Notwehr geschossen. «Sie haben drei Varianten präsentiert, alle lassen sich durch die wissenschaftlichen Gutachten sehr leicht entkräften», sagt der Richter. Und weiter: «Es war keine Notwehr, sondern eine eiskalte Hinrichtung.»
In Variante eins habe die Frau seines Enkels ihn versucht zu erwürgen. Bei Nummer zwei steigerte der Clanchef dann die Dramatik. Er behauptete: «Sie rannte mit einem grossen Messer auf mich zu und schrie, dass sie Gulasch aus mir machen will.» Während der Verhandlung am Dienstag kam Version Nummer drei: Da soll die dreifache Mutter ihn bereits vor dem Haus angegriffen haben.
Bei der Erklärung des Strafmasses wird der Richter deutlich: «Sie haben einer jungen Mutter das Leben genommen, ohne Rücksicht auf Ihre drei Urenkel und den Rest der Familie. Das zeugt von einer Arroganz, die man selten sieht», sagt der Richter. «Wegen der Schwere der Tat muss man auch nicht auf Ihr fortgeschrittenes Alter Rücksicht nehmen.»
«Zeugt von einer Arroganz, die man selten sieht»
Kurz kommentiert der Richter die weiteren Verbrechen des Serben-Opas: «Sie haben vom schweizerischen Sozialsystem eine Viertelmillion Franken unberechtigt bezogen und haben sich damit in Serbien ein schönes Leben gemacht.» Auch das Vergehen gegen das Waffengesetz sei kein Gentleman-Delikt. Der Richter ordnet ein: «Sie haben eine Waffe mit grosser Zerstörungskraft illegal in die Schweiz eingeführt.»
Der Mann im Rollstuhl kassiert 20 Jahre Haft und 15 Jahre Landesverweis. Er muss zudem hohe Genugtuungssummen für die Angehörigen bezahlen. Am meisten bekommt die kleine Tochter, die beim Mord zusehen musste: Sie erhält 75'000 Franken.
*Name geändert