Er lebte seit Kindheit hier
Zürich zwang Ukrainer zur Ausreise – jetzt ist er tot

Vladyslav Lanish lebte seit seiner Kindheit im Kanton Zürich. 2024 schob ihn die Schweiz ab – als ersten Ukrainer seit Kriegsbeginn, trotz Suchterkrankung und gerichtlicher Warnungen. Jetzt ist er tot. Er wurde 29 Jahre alt.
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Im Gedenken an ihren Sohn hat die Mutter von Vladyslav Lanish ein paar Erinnerungsstücke und Fotos aufgestellt und einen Geburtstagskuchen gebacken.
Foto: Beobachter

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Lukas Lippert
Beobachter

Seine Nachbarin fand ihn auf dem Küchenboden liegend. Blut lief ihm aus der Nase, auf dem Tisch lag eine gebrauchte Spritze. Das Fenster stand offen. Die eisigen Temperaturen im Norden der Ukraine bremsten die Verwesung.

Es war der 7. Februar, ein Samstag, als die Nachbarin in Sumy, einer Stadt nahe der Frontlinie, den Toten fand. «Vergiftung durch unbekannte Substanzen», heisst es etwas kryptisch auf dem Totenschein – vermutlich eine Überdosis.

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Vor gut einem Monat wäre der 30. Geburtstag von Vladyslav Lanish gewesen, der von seinem Umfeld in Zürich immer nur Vlady genannt wurde. Seine Mutter hat gerade einen Kuchen gebacken. Seit mehr als 20 Jahren lebt sie in ihrer Wohnung in Wetzikon ZH. Doch jetzt sagt sie zum Beobachter: «Ich weiss nicht, wie es weitergehen soll.» Immer wieder kreisen ihre Gedanken um die Geschehnisse der letzten Tage ihres Sohnes in der Schweiz.

Dass er damals tatsächlich ausgeschafft werden sollte, hielt sie für unmöglich. Auch das Zürcher Zwangsmassnahmengericht hatte die Abschiebung noch am Vortag als «unzumutbar» bezeichnet. Es drohten ein Kriegseinsatz und damit «der Tod oder eine schwere körperliche Versehrtheit». Zudem fänden sich «keinerlei Nachweise», dass das Zürcher Migrationsamt geprüft habe, ob ein Rückschiebungsverbot vorliege. Eigentlich muss eine Ausschaffung aufgeschoben werden, wenn dem Betroffenen im Herkunftsland konkret Gefahr für Leib oder Leben droht.

Doch das Zwangsmassnahmengericht entscheidet nur über die Haft, nicht über den Vollzug. Trotz aller Vorbehalte entschied das Zürcher Migrationsamt in Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM), Vladyslav Lanish und zwei weitere Ukrainer abzuschieben. Mehrere Zürcher Polizisten eskortierten sie via Polen an die ukrainische Grenze, wo ihnen sogleich ein Marschbefehl in die Hand gedrückt wurde.

Dieser Entscheid vom Oktober 2024 sorgte international für Aufsehen. Die Schweiz war das erste und einzige Land in Europa, das Ukrainer zurückzwang – trotz des Krieges. Das Amt und Sicherheitsdirektor Mario Fehr rechtfertigten sich damit, Lanish habe keinen formellen Aufschub verlangt. Der mögliche Einzug in die Armee und der drohende Kriegseinsatz seien ausserdem kein Grund, auf die Ausschaffung zu verzichten.

Das Bundesgericht setzt nun jedoch ein Fragezeichen hinter diese Sichtweise. In einem Urteil vom 9. März (2C_723/2025) rügt es die Behörden. Sie hätten von sich aus prüfen müssen, ob die Ausschaffung gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstösst.

Behörden wussten vom schlechten Gesundheitszustand

Wie die CH-Media-Zeitungen kürzlich berichteten, hatte einer der Ukrainer, die mit Lanish ausgeschafft wurden, geltend gemacht, dass die ukrainischen Behörden ihn nach seiner Zwangsrückkehr trotz Dienstuntauglichkeit in die Armee holen wollten. Weil er sich weigerte, in den Krieg zu ziehen, sei er mehrmals inhaftiert und gar gefoltert worden. Man habe ihm Wasser vorenthalten, den Gang zur Toilette verweigert, und seine HIV-Infektion sei nicht behandelt worden.

Für Lanish kommt die rechtliche Aufarbeitung durch das höchste Gericht zu spät. Die Mutter prüft jedoch, ob eine Staatshaftungsklage in Frage kommt. Denn der Tod ihres Sohnes wirft die Frage auf: Hätten die Behörden prüfen müssen, ob es noch weitere Gründe gab, die gegen seine Ausschaffung sprachen? Das Amt wusste von seiner Suchtkrankheit, prüfte vor dem Abflug aber nur, ob er die Reise körperlich durchstehen würde – nicht aber, ob er im Kriegsgebiet ohne medizinische Hilfe überleben kann. Trotz mehrfacher Anfrage reagierte das Zürcher Migrationsamt nicht auf Fragen des Beobachters.

Lanishs eigene Verzweiflung jedenfalls war schon vor gut einem Jahr greifbar, als der Beobachter ihn kurz nach der Abschiebung in Lwiw besuchte. Er erzählte, wie die Polizisten am Flughafen verlegen zu Boden geblickt hätten. Einer lieh ihm ein Deo, weil er stank – sein Körper gierte nach Heroin. Kurz nachdem er die Ukraine betreten hatte, erlebte er allein in einem Hotelzimmer einen kalten Entzug. «Jeder Knochen fühlte sich gebrochen an», beschrieb er später die Schmerzen. «Dazu Kotzen und kalter Schweiss.»

Vladyslav Lanish wollte nie sterben. Bis zu seinem Tod versteckte er sich vor dem Einzug in die ukrainische Armee. «Ich war nur in Heimen und Gefängnissen und habe noch gar nicht richtig gelebt», sagte er damals gegenüber dem Beobachter. Er war mit knapp 11 Jahren in die Schweiz gekommen. Mit fast 20 Jahren schlug er im Zürcher Ausgehviertel einen anderen Jugendlichen nieder und stahl 20 Franken. Wegen dieses Raubs und kleinerer Delikte wurde er mit 20 Monaten Haft und einem fünfjährigen Landesverweis bestraft. Es war sein Todesurteil.

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