Darum gehts
- Bub erlitt bei Angriff ein schweres Schädelhirntrauma
- Attacke geschah unter LSD-Einfluss
- Der Beschuldigte ist in vorzeitigem Strafvollzug
Die Tat am 8. März 2024 schockierte den Kanton Zürich: Ein damals 26-Jähriger prügelte im Drogenrausch in Urdorf ZH einen 12-jährigen Buben ins Koma. Nun steht er vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH.
Viermal schlug der Beschuldigte den Kopf des Opfers laut Anklage gegen die Holzabdeckung eines Palettenrahmens. Der Bub erlitt ein schweres Schädelhirntrauma. Wenige Minuten nach der Tat wurde der Beschuldigte verhaftet.
Vor Gericht gab der heute 28-Jährige an, sich für die Tat zu schämen. Er wolle sich bei der Familie des Opfers entschuldigen. «Ich verstehe, dass man über die Tat nur den Kopf schütteln kann.» Er habe eine Strafe verdient. Viele Angehörige des Opfers sassen im Gerichtssaal, die Eltern des Opfers verfolgten den Prozess in einem anderen Raum.
Spitalpersonal schockiert
Selbst das Spitalpersonal sei schockiert vom Zustand ihres Neffen gewesen, erzählte die Tante des Opfers nach der Tat gegenüber «20 Minuten». «Die Pfleger sagten mir, sie sähen schlimme Unfälle und Krankheiten, aber nicht solche Verletzungen aufgrund purer, stumpfer Gewalt, die einem Kind absichtlich zugefügt wurden.»
Das Opfer lag nach dem Angriff monatelang im Kinderspital. «Der Schädel des Bubs brach an acht Stellen», sagte die Tante. An den Folgen leidet der damals 12-Jährige gemäss Anklage bis heute.
In einer längeren Erklärung sprach der 28-Jährige vor Gericht über ein unglückliches Leben. Selbsttherapie mit LSD habe ihm geholfen, das Leben positiver wahrzunehmen.
Psychotischer Rauschzustand
Am Tattag rauchte der Beschuldigte einen Joint und nahm nach eigenen Angaben zum ersten Mal flüssiges LSD.
Dass er unter dem Einfluss von LSD in aggressiv-psychotische Zustände versetzt werden kann, hätte der Mann wissen müssen, so die Staatsanwaltschaft. Die Anklage listet zwei frühere Vorfälle auf, bei einem davon hatte der Mann Polizisten attackiert.
«Sinnlose Gewalttat»
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von neun Jahren für den Beschuldigten. Neben der Anklage wegen versuchter Tötung nennt sie als Möglichkeit auch fahrlässige schwere Körperverletzung oder Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit. Im Drogenrausch habe der Täter den Tod des Opfers in Kauf genommen.
Der 12-Jährige sei ein «Zufallsopfer einer sinnlosen Gewalttat.» Die massive Gewalteinwirkung hätte demnach ohne weiteres zum Tod führen können. Bei dem Angriff im Rauschzustand habe der Beschuldigte über keine Steuerungsfähigkeit verfügt. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe soll der 28-Jährige eine Suchtbehandlung machen.
Der Beschuldigte befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Wie sein Verteidiger die Tat bewertet, zeigt sich im Prozess.