Bub (12) ins Koma geprügelt
28-Jähriger wegen versuchter Tötung vor Gericht

Der Bub erlitt bei der Attacke im März 2024 ein schweres Schädelhirntrauma. Nun muss sich der Angreifer für seine Tat im Drogenrausch vor Gericht verantworten.
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Die brutale Tat passierte an der Steinackerstrasse in Urdorf.
Foto: Blick

Darum gehts

  • Bub erlitt bei Angriff ein schweres Schädelhirntrauma
  • Attacke geschah unter LSD-Einfluss
  • Der Beschuldigte ist in vorzeitigem Strafvollzug
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Die Tat am 8. März 2024 schockierte den Kanton Zürich: Ein 28-Jähriger prügelte im Drogenrausch in Urdorf ZH einen 12-jährigen Buben ins Koma. Nun steht er vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH.

Viermal schlug der Beschuldigte den Kopf des Opfers laut Anklage gegen die Holzabdeckung eines Palettenrahmens. Der Bub erlitt ein schweres Schädelhirntrauma. Wenige Minuten nach der Tat wurde der Beschuldigte verhaftet.

Spitalpersonal schockiert

Selbst das Spitalpersonal sei schockiert vom Zustand ihres Neffen gewesen, erzählte die Tante des Opfers nach der Tat gegenüber «20 Minuten». «Die Pfleger sagten mir, sie sähen schlimme Unfälle und Krankheiten, aber nicht solche Verletzungen aufgrund purer, stumpfer Gewalt, die einem Kind absichtlich zugefügt wurden.»

Das Opfer lag nach dem Angriff monatelang im Kinderspital. «Der Schädel des Bubs brach an acht Stellen», sagte die Tante. An den Folgen leidet der damals 12-Jährige gemäss Anklage bis heute.

Psychotischer Rauschzustand

Warum der 28-Jährige ausgerechnet auf den 12-Jährigen losgegangen war, ist unklar. Er habe sich aber in einem psychotischen Rauschzustand befunden, ausgelöst durch flüssiges LSD, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Dass er unter dem Einfluss von LSD in aggressiv-psychotische Zustände versetzt werden kann, hätte der Mann wissen müssen, so die Staatsanwaltschaft. Die Anklage listet zwei frühere Vorfälle auf, bei einem davon hatte der Mann Polizisten attackiert.

In vorzeitigem Strafvollzug

Die Staatsanwaltschaft lässt offen, wie die Tat genau zu bewerten ist. Neben der Anklage wegen versuchter Tötung nennt sie als Möglichkeit auch fahrlässige schwere Körperverletzung oder Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit.

Allen gemeinsam ist, dass der 28-Jährige sich der möglichen negativen Folgen des Konsums bewusst gewesen sein müsste. Je nach Bewertung wäre das Strafmass unterschiedlich hoch.

Der Beschuldigte befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Wie sein Verteidiger die Tat bewertet, zeigt sich im Prozess.

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