Erst Geister-Wohnungen angeboten, jetzt Mietschulden angehäuft
Abzocker-Ehepaar hinterlässt in Zürich neue Betreibungen

Die dubiosen Immobilienhändler Bleona und Luan F. sorgen erneut für Wirbel: In Stallikon ZH sollen sie ihrer 80-jährigen Vermieterin 26'000 Franken Mietzins nicht bezahlt haben. Jetzt läuft auch ein Strafverfahren.
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«Mein grösster Fehler»: Elsbeth T. hat eine Wohnung an ein Ehepaar vermietet, das die Miete kaum bezahlt hat.
Foto: Scheiber Pascal

Darum gehts

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Pascal ScheiberReporter Gesellschaft

Schon wieder! Bleona F.* (35) und Luan F.* (39) sorgen erneut für Stunk. In Zürich hinterlässt das albanische Ehepaar einen Schuldenberg von mehreren Zehntausend Franken. «Das ist mein grösster Fehler in meinem ganzen Leben», meint Rentnerin Elsbeth T. (80) aus Stallikon.

Erst im Juli 2026 erfährt die Vermieterin im Blick, welchen dubiosen Hintergrund ihre Mieter haben. Blick-Recherchen zeigten damals: Bleona und Luan F. verkauften mehreren Personen Geister-Wohnungen – also Wohnungen, die gar nicht existieren. Ihre Opfer verloren Zehntausende von Franken. Nun hat das Abzocker-Paar eine neue Masche.

Ihre Immobilienfirma existiert noch heute. Parallel arbeiten beide in der Geschäftsleitung eines Aargauer Handwerkerbetriebs. Blick-Recherchen zeigen: Gegen die beiden läuft ein Strafverfahren – basierend auf mehreren Strafanzeigen aus diversen Kantonen.

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Die erste Begegnung in Sellenbüren verlief erfreulich. Elsbeth T. sagt: «Sie kamen sehr gestylt mit einem Blumenstrauss vorbei.»
Foto: Scheiber Pascal

Immo-Händler suchen dringend Mietwohnung

Nun die neue Masche: Als sich die Immobilienhändler im Sommer 2025 bei Elsbeth T. um eine eigene Bleibe erkundigten, musste alles schnell gehen. «Sie wollten noch am selben Tag eine Zusage», erinnert sich die Vermieterin. Doch ihr erster Eindruck war positiv.

Elsbeth T. sagt: «Sie kamen sehr gestylt mit einem Blumenstrauss vorbei.» Einen Lohnausweis und Betreibungsregisterauszug wiesen sie vor. Von ihrem geschäftlichen Schuldenberg war keine Rede. Die Vermieterin gab Bleona und Luan F. die Zusage.

Es vergingen nur wenige Tage, bis die erste Mietzahlung auf sich warten liess. Bleona F. soll die Miete bezahlt haben, gibt diese an. Sie schickt einen Zahlungsbeleg als Beweis – der mutmasslich manipuliert war.

«Zu diesem Zeitpunkt wusste ich, dass etwas nicht stimmt und die Mieter mich anlügen», erinnert sich die Rentnerin. Sie sagt: «Ich bin zwar schon 80 Jahre alt, aber dumm bin ich nicht!»

Nach Aussagen von Elsbeth T. soll Bleona F. einen Monat später ihre Taktik geändert haben. Sie stellte eine Bedingung: Sie bezahle die Miete nur, wenn die Rechnung für die Grundreinigung, die ihr Unternehmen durchführte, von den Vormietern bezahlt werde.

Verschleppte, unvollständige Mietzahlung

Zudem schrieb Luan F. der Eigentümerin eine Rechnung für Hausarbeiten. Ohne Auftrag, so sagt es Elsbeth T., habe er ihr Gartenarbeiten, eine Reinigung und Entsorgung in der Höhe von 10'000 Franken verrechnet und später die Kosten sogar betrieben. Sollte sie den Betrag nicht bezahlen, werde er die Miete nicht oder nur teilweise begleichen.

Im November 2025 kündigte Elsbeth T. den Mietern die Wohnung per Ende März 2026. Eine Anwältin unterstützte sie dabei. Der Grund: mehrfach abgemahnte, verschleppte und nicht vollständige Zahlung der Miete. Die beiden Mieter erhoben Einsprache.

Zeitgleich merkte Elsbeth T., dass diese dubiose Geschichte schon zu Beginn faul war. Denn: Auch beim beigelegten Lohnausweis in der Bewerbung von Bleona F. handelte es sich mutmasslich um eine Fälschung. Auf Nachfrage verneinte das Unternehmen die Echtheit des Lohnblatts.

Später stellte ein Zürcher Gericht klar: Die Kündigung war rechtens. Jedoch einigten sich Vermieterin und Mieter auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses unter der Bedingung, dass die Miete vollständig bezahlt wird.

Bleiben ohne Bezahlen

Die dubiosen Aargauer Immobilienhändler leisten dem keine Folge. Trotz Mahnung bezahlen sie Mietzinse erneut nicht. So kündigte Elsbeth T. im Mai 2026 mit einer Frist von einem Monat per Ende Juni – wie es das Gericht auch festlegte.

Elsbeth T. blieb auf unbezahlten Mietkosten von 23'000 Franken und Anwaltkosten von 14'000 Franken sitzen. Sie betrieb die dubiosen Mieter.

Wieder liessen die dubiosen Mieter den Auszugstermin Ende Juni 2026 verstreichen. Die dubiosen Horror-Mieter verliessen Ende Juli die Wohnung. Doch der Stunk geht weiter – über die Justiz.

Sie bestreiten die Vorwürfe

Als Blick Luan F. und Bleona F. mit den Vorwürfen konfrontiert, nehmen sie schriftlich Stellung. Sie schreiben: «Die pauschale Mietzinsschuld von CHF 23'000 bestreiten wir ausdrücklich.» Bereits zu Beginn des Mietverhältnisses sollen Mängel bestanden haben.

Zum mutmasslich manipulierten Zahlungsnachweis schreiben sie: «Bei der betreffenden Abbildung handelt es sich nicht um einen Original-Bankbeleg.» Damit bestätigt das Paar, dass es den Bankbeleg geändert haben. Von einer Manipulation wollen sie aber nicht sprechen. Sie schreiben: «Massgeblich sind die Originaldaten der Bank.»

Von einer mutmasslich falschen Lohnabrechnung wollen sie ebenfalls nichts wissen. Sie hätten keine Lohnabrechnung von Bleona F. eingereicht, so ihr Standpunkt. Und den verschleppten Auszug im Sommer 2026 rechtfertigen sie mit einer persönlichen und mündlichen Vereinbarung mit der Vermieterin.

Rentnerin Elsbeth T. sagt: «Falsch, das ist eine Lüge!» Ein Brief, in dem sie ihnen mit der polizeilichen Zwangsräumung drohte, liegt Blick vor. Elsbeth T. sagt frustriert: «Ich wünsche das niemandem!»

* Namen geändert

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