Freiheitsstrafen und Geldbussen
Mitglieder der Jungen Tat in Zürich verurteilt

Das Bezirksgericht Zürich hat zwei Anführer der rechtsextremen «Jungen Tat» zu je zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe und Geldstrafen verurteilt. Drei weitere Mitglieder erhielten bedingte Geldstrafen, eine Beschuldigte wurde freigesprochen.
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Die angeklagten Mitglieder der «Jungen Tat» betreten am 4. September das Bezirksgericht Zürich.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Das Bezirksgericht Zürich verurteilt zwei Anführer der «Jungen Tat» zu je zwölf Monaten bedingt
  • Drei weitere Mitglieder erhalten bedingte Geldstrafen, eine Beschuldigte wird freigesprochen
  • Die Gruppe soll Aktionen in Zürich, Basel und St. Gallen verübt und Pride-Gottesdienst gestört haben
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Mattia JutzelerRedaktor News

Unter Polizeischutz betraten die angeklagten Mitglieder der Jungen Tat Anfang September das Bezirksgericht Zürich. Mehrere Dutzend Demonstranten waren am Tag des Prozessstarts vor Ort und protestierten gegen die rechtsextreme Organisation. Die Staatsanwaltschaft warf den Beschuldigten unter anderem Diskriminierung, Aufstachelung zum Hass, Störung der Glaubensfreiheit, Hausfriedensbruch und Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Am Freitag gab das Bezirksgericht Zürich die Verurteilung der Rechtsextremen bekannt. Zwei Anführer der Jungen Tat wurden zu je zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem müssen beide unbedingte Geldstrafen bezahlen. Drei weitere Mitglieder erhalten bedingte Geldstrafen. Eine Beschuldigte wurde freigesprochen, berichtet unter anderem SRF.

Pride-Gottesdienst gestört

Die Angeklagten mussten sich wegen mehrerer Aktionen verantworten, die sie zwischen 2022 und 2024 unter anderem in Zürich, Basel und St. Gallen durchgeführt haben sollen. So störte die Gruppe etwa einen Gottesdienst im Rahmen der Pride-Parade in Zürich.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Anführer ursprünglich je eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten gefordert. Beide waren bereits früher wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Die jetzt erteilte 12-monatige Freiheitsstrafe müssen die Anführer nicht im Gefängnis verbringen. Sie bekommen aber eine Probezeit von vier Jahren.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

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