Ärzte wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Patient starb nach Magen-OP in Zürcher Privatklinik

Zwei Ärzte einer Zürcher Privatklinik stehen heute vor dem Bezirksgericht Zürich. Sie müssen sich für den Tod eines Patienten verantworten.
Publiziert: 11.01.2019 um 07:14 Uhr
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Aktualisiert: 11.01.2019 um 09:14 Uhr
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Vor dem Bezirksgericht in Zürich müssen sich zwei Ärzte verantworten, die für den Tod eines Patienten verantwortlich sein sollen.
Foto: Keystone

Dem 69-jährigen Chirurgen und dem 63-jährigen Intensivmediziner wird vorgeworfen, 2012 fahrlässig den Tod eines Patienten verschuldet zu haben.

Gemäss Anklageschrift sollen beide Ärzte schwerwiegende Fehler gemacht haben. Demnach war die Korrektur einer Fehlstellung des Magens durch den Chirurgen ohne Erfolg und führte zu ersten Problemen.

Der Intensivmediziner wiederum soll beim Legen einer Magensonde die Speiseröhre perforiert und damit eine Blutvergiftung verursacht haben.

An Maschine angeschlossen

Der Patient erlitt ein Lungenversagen, musste künstlich beatmet und später an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen werden.

Schliesslich wurde er in kritischem Zustand ins Universitätsspital Zürich verlegt, wo er an einer Hirnblutung starb.

Falsch reagiert

Laut Staatsanwaltschaft ist der Tod des Patienten massgeblich auf die Blutvergiftung und das damit einhergehende Lungenversagen zurückzuführen. Beide Ärzte sollen auf Probleme nach der Operation falsch reagiert haben.

Die Staatsanwältin beantragt für beide Ärzte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Dafür sollen sie hohe bedingte Geldstrafen erhalten. Die Anträge der Verteidigung werden am Prozess bekannt gegeben. (SDA)

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