Darum gehts
- Polizei kontrollierte Mittwoch in Baar, fand illegale Sexarbeiterin aus Hongkong
- 58-jährige Frau ohne Arbeitsbewilligung verurteilt und weggewiesen
- Geldstrafe von mehreren Tausend Franken, Ausreise bis Freitagabend verpflichtend
Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit haben Einsatzkräfte der Zuger Polizei am Mittwoch in der Gemeinde Baar eine Kontrolle in einer Liegenschaft durchgeführt.
Dabei trafen sie auf eine Frau aus Hongkong, die als selbständige Sexarbeiterin tätig war. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die 58-jährige Frau über keine Arbeitsbewilligung verfügte.
Durch die Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit ohne die erforderliche Bewilligung wurde ihr Aufenthalt zusätzlich rechtswidrig.
Sexarbeiterin muss Schweiz bis Freitagabend verlassen
Die Sexarbeiterin wurde festgenommen und der Schnellrichterin der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt. Diese verurteilte die Frau wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse von gesamthaft mehreren Tausend Franken.
Zusätzlich wurde die Frau vom Amt für Migration des Kantons Zug aus der Schweiz weggewiesen und mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Schweiz, Liechtenstein und die Schengen-Staaten belegt. Die 58-Jährige muss die Schweiz bis spätestens am Freitagabend verlassen.