Wildtiere
Gericht gibt grünes Licht für Wildtierquerung in Rotkreuz ZG

Südlich von Rotkreuz ZG kann für Wildtiere eine Überführung über die Autobahn und die Bahnlinie gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen das Projekt des Bundesamts für Strassen (Astra) abgewiesen.
Publiziert: 10.07.2025 um 11:32 Uhr
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Aktualisiert: 11.07.2025 um 11:55 Uhr
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Wildtiere sollen dank Brücken sicher Autobahnen queren können, wie hier in Mühleberg BE. (Archivaufnahme)
Foto: PETER SCHNEIDER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der am Donnerstag publizierte Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Autobahn und die Bahnlinie führen zwischen Rotkreuz ZG und Meierskappel LU durch das Landwirtschaftsgebiet Brüglen. Weil das Wild dort nur erschwert zirkulieren kann, will das Astra eine 60 Meter breite Überführung über Autobahn und Bahnlinie bauen.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) erteilte im April 2023 die Plangenehmigung. Eine Einsprache eines Grundeigentümers wies es ab. Dieser gelangte darauf mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht.

Der Beschwerdeführer verlangte unter anderem, dass der Standort der Wildtierquerung neu beurteilt werde. Auch bezweifelte er, dass in dem Gebiet Brüglen tatsächlich viele Wildtiere unterwegs seien, dies weil es ein Naherholungsgebiet mit vielen Störungen sei.

Das Bundesverwaltungsgericht stützte aber die Schlussfolgerungen des Astra und der Vorinstanz. Demnach gebe es auf beiden Seiten der Autobahn stabile Rehpopulationen. Ein ebenfalls geprüfter alternativer Standort habe schlechter abgeschnitten, etwa was die Zuglinie der Wildtiere oder die Integration des Bauwerks in die Landschaft betreffe. (Urteil 2825/2023)

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