Mit dem erstmals erstellten Massnahmenplan setze der Kanton das neue Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) um, hiess es in der Medienmitteilung der Direktion des Innern.
Dabei sollen Menschen mit Behinderungen und Fachorganisationen in einem partizipativen Projekt in die Planung einbezogen werden. Zudem bringen laut Mitteilung alle Direktionen der kantonalen Verwaltung ihr Fachwissen ein.
Mit dem Massnahmenplan mache der Kanton Zug einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion, wird der Zuger Landammann Andreas Hostettler (FDP) im Communiqué zitiert. «Dank der aktiven Mitwirkung von Betroffenen werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gezielt berücksichtigt», so Hostettler.
Das LBBG verpflichtet den Kanton, alle vier Jahre einen Massnahmenplan zu erarbeiten. Der erste Plan soll bis im Herbst 2026 vorliegen.