Inklusion
Zug erarbeitet Massnahmenplan für Menschen mit Beeinträchtigung

Der Kanton Zug lässt einen Plan mit Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Der Massnahmenplan soll für die Jahre 2027 bis 2030 gelten und die kantonale Behindertenpolitik steuern, teilte der Kanton am Mittwoch mit.
Publiziert: 20.05.2025 um 16:17 Uhr
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Aktualisiert: 21.05.2025 um 09:24 Uhr
Der Kanton Zug erarbeitet erstmals einen Massnahmenplan zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Mit dem erstmals erstellten Massnahmenplan setze der Kanton das neue Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) um, hiess es in der Medienmitteilung der Direktion des Innern.

Dabei sollen Menschen mit Behinderungen und Fachorganisationen in einem partizipativen Projekt in die Planung einbezogen werden. Zudem bringen laut Mitteilung alle Direktionen der kantonalen Verwaltung ihr Fachwissen ein.

Mit dem Massnahmenplan mache der Kanton Zug einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion, wird der Zuger Landammann Andreas Hostettler (FDP) im Communiqué zitiert. «Dank der aktiven Mitwirkung von Betroffenen werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gezielt berücksichtigt», so Hostettler.

Das LBBG verpflichtet den Kanton, alle vier Jahre einen Massnahmenplan zu erarbeiten. Der erste Plan soll bis im Herbst 2026 vorliegen.

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