Politische Rechte
Menschen mit geistiger Behinderung sollen abstimmen dürfen

Alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer, auch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, sollen dieselben politischen Rechte und Pflichten haben. So will es der Nationalrat handhaben und dafür die Verfassung anpassen.
Publiziert: 16:31 Uhr
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Aktualisiert: 16:34 Uhr
Auch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sollen an der Urne mitbestimmen dürfen. Der Nationalrat hat eine Motion mit dieser Forderung angenommen. (Symbolbild)
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE

Darum gehts

  • Nationalrat stimmt für Stimmrecht für Menschen mit Behinderungen
  • Bundesrat empfiehlt Annahme, Ständerat muss noch zustimmen
  • Rund 16'000 Menschen sind derzeit vom Stimmrecht ausgeschlossen
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Mit 109 zu 68 Stimmen und mit 16 Enthaltungen sagte der Nationalrat am Montag Ja zur Motion, die seine Staatspolitische Kommission (SPK-N) mit Stichentscheid von Präsidentin Greta Gysin (Grüne/TI) eingereicht hatte. Die Nein-Stimmen kamen namentlich von der SVP, aber auch aus der FDP. Die Motion geht an den Ständerat.

Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen. Er kann die verlangte Änderung der Bundesverfassung ausarbeiten, wenn auch der Ständerat zustimmt. Das letzte Wort zu einer Verfassungsänderung haben indes Volk und Stände an der Urne.

Heute stehen gemäss der Verfassung Menschen, die «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind», die politischen Rechte nicht zu. Das schliesse rund 16'000 Menschen vom Stimmrecht aus, schrieb die Kommission zum Vorstoss.

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