Darum gehts
- Bauer verstösst gegen Naturschutzvorschriften und erhält saftige Geldstrafe
- Umweltverstösse in der Landwirtschaft führen immer wieder zu Strafbefehlen
- Mögliche Delikte: Gewässerverschmutzung, illegale Bauarbeiten, illegale Entsorgung
Das Zigerhüttli ist ein Naturschutzgebiet oberhalb von Oberägeri ZG. Es handelt sich um ein Flachmoor. In solchen Zonen gelten strenge kantonale Vorschriften für die Landwirtschaft. Unter anderem dürfen Wiesen in speziellen Schutzbereichen erst ab dem 1. Oktober geschnitten werden. Zudem gilt dort ein Gülle-Verbot, um das ökologische Gleichgewicht nicht zu stören.
Wie «Zentralplus» berichtet, verstiess ein Bauer gegen beide Vorschriften: Er mähte in dem Naturschutzgebiet eine Fläche von 4400 Quadratmetern zu früh und verteilte Gülle in dem streng regulierten Bereich. Nun hat die Staatsanwaltschaft den Mann per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 70 mal 50 Franken – total 3500 Franken – verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 400 Franken zahlen. Er habe das Biotop «schwer» beschädigt, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft.
Strafbefehle im Sinne des Naturschutzes sind in der Schweiz keine Seltenheit und haben für die Beschuldigten mitunter schmerzhafte finanzielle Folgen. Blick listet die kuriosesten Fälle auf.
Im vergangenen Mai kassierte ein Bauer aus Ebnat-Kappel SG wegen eines leichtsinnigen Versehens eine saftige Geldstrafe: Der Mann hatte 700 Liter Diesel bestellt. Als der Treibstoff geliefert wurde, kam der Tanklastwagen nicht unter einer Unterführung durch. Der Bauer liess sich deshalb zu einem abenteuerlichen Transportmanöver mit seinem Traktor hinreissen, wobei rund 500 Liter Diesel in die Thur kippten.
Dem Bauern wurde in der Folge per Strafbefehl eine Geldstrafe von 2100 Franken sowie eine Busse und Gebühren von 1350 Franken aufgebrummt. Begründung der St. Galler Staatsanwaltschaft: Er habe mehrfach gegen die Beförderung gefährlicher Güter verstossen.
Im Gebiet Zwüschet Mythen im Kanton Schwyz hat ein Älpler im Oktober 2020 einen Fussweg auf eigene Faust zu einer bis vier Meter breiten Naturstrasse ausgebaut. Die Baggerarbeiten liess er durch ein lokales Unternehmen ausführen. Eine Baubewilligung hatte er keine.
Wie der «Bote der Urschweiz» im Frühjahr 2024 berichtete, wurde der Verantwortliche per Strafbefehl wegen Widerhandlungen gegen das Planungs- und Baugesetz verurteilt. Der Ausbau ohne Baubewilligung sei eine «pflichtwidrige Unvorsichtigkeit» gewesen, heisst es im Strafbefehl. Der Älpler musste eine Busse und Gebühren im Umfang von 3000 Franken bezahlen – oder 15 Tage ins Gefängnis. Zudem wurde der Rückbau der Strasse verfügt.
Im Juni 2023 liess sich ein Bauer in Eschenbach SG vom Zivilschutz bei unbewilligten Umbauarbeiten an einem Stall unterstützen. Dabei wurde Bauschutt verkleinert und anstelle von Kies ausgelegt, um einen Weg anzulegen. Zudem wurde in Waldesnähe ein Feuer entzündet – trotz herrschender Trockenheit.
Dem Bauern wurde von der Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 2700 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken auferlegt. Zudem musste er die Verfahrenskosten von 900 Franken und die Entsorgung des illegal deponierten Bauschutts bezahlen, wie die «Südostschweiz» berichtete.
Im April 2020 wollte ein Aargauer Bauer aus dem Bezirk Zofingen Dachse vertreiben. Er griff dabei zu einem unkonventionellen Mittel und leitete mindestens 500 Liter Gülle in den Dachsbau. Der Dünger floss daraufhin in einen angrenzenden Bach – zahlreiche Fische verendeten.
Wegen des Gülle-Vergehens sowie wegen eines Verstosses gegen das Baugesetz bekam der Aargauer eine bedingte Geldstrafe von 4500 Franken sowie eine Busse von 1500 Franken, wie die «Thurgauer Zeitung» berichtete. Die Strafbefehlsgebühr sowie die Polizeikosten schlugen mit weiteren 1100 Franken zu Buche.