Absolutes Feuerverbot
Stadt Zürich verbietet Holzkohlegrills

Uri zieht die Notbremse: Ab Donnerstag gilt wegen hoher Brandgefahr ein totales Feuer- und Feuerwerksverbot. Nur Gas- und Elektrogrills sind erlaubt. Die Sicherheit hat oberste Priorität. Auch die Stadt Zürich reagiert auf die anhaltende Trockenheit.
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Der nächste Kanton hat ein absolutes Feuerverbot verhängt.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Kanton Uri verhängt absolutes Feuerverbot wegen Trockenheit und hoher Temperaturen
  • Verbot umfasst Feuerstellen, Feuerwerk, Grillieren mit Holzkohle und Himmelslaternen
  • Mehr als 12 Kantone in der Schweiz haben Feuerverbote erlassen

Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Brandgefahr im ganzen Kanton Uri weiter angestiegen. «Die gewitterartigen Niederschläge der vergangenen Tage haben nicht für eine flächendeckende Entspannung der Situation gesorgt und in nächster Zeit ist keine langanhaltende Regenperiode zu erwarten», teilt der Kanton am Donnerstag mit. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.

Bis auf Weiteres verboten ist:

  • Feuer im Freien zu entfachen, das gilt auch für sämtliche Feuerstellen
  • Feuerwerk abzubrennen
  • Höhenfeuer zu entfachen
  • In Gärten zu grillieren oder in Cheminées mit Holz oder Holzkohle
  • Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen
  • Brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Von diesem Verbot ausgenommen sind:

  • Das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit einem Gas- oder Elektrogrill
  • Behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen, wie das Grossfeuerwerk auf dem Urnersee in Flüelen am 31. Juli 2026.

Wer gegen das Feuerverbot verstösst, wird gebüsst

Eine weitere Ausnahme gibt es noch: Den Feuerwehrorganisationen des Kantons Uri ist es erlaubt, fest eingerichtete Feuerstellen im Zivilschutz- und Ausbildungszentrum KRUMP, Erstfeld, für Übungs- und Ausbildungszwecke zu benutzen.

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einer Busse bestraft werden. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen soll eine Neubeurteilung erfolgen.

In mehr als einem Dutzend Kantonen gelten aktuell Feuerverbote. Vom Kanton Aargau bis zum Kanton Zürich.

Stadt Zürich verhängt scharfe Massnahmen

Auch die Stadt Zürich hat ab Freitag, 10 Uhr, ein allgemeines Feuerverbot erlassen. «Die seit Wochen anhaltende Trockenheit macht diesen Schritt unumgänglich», teilt sie am Donnerstag mit.

Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot umfasst dort:

  • Keine offenen Feuer im Freien. Auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder auf öffentlichen Grillplätzen
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle, inklusive Cheminées und Öfen, betrieben werden
  • Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt, sofern sie auf einem stabilen Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk
  • Keine Höhenfeuer

Das allgemeine Feuerverbot gilt, bis es widerrufen wird. Wer sich nicht daran hält, bekommt es mit der Polizei zu tun.

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton St. Gallen

Der Kanton St. Gallen zieht ebenfalls die Reissleine. Ab Freitag um 12 Uhr gilt im gesamten Kanton ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Grund für die Massnahme sei die sehr hohe Gefahr von grossflächigen Flur- und Waldbränden im ganzen Kantonsgebiet, heisst es in einer dementsprechenden Medienmitteilung. Bereits ein kleiner Funke könne grosse und unberechenbare Brände entfachen. «Oberstes Ziel ist es, Menschen und Natur zu schützen», betont der Kanton. Überwacht werde die Lage durch die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen.

Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot im gesamten Kanton umfasst:

  • Keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
  • Kein Entzünden von Feuerwerk.
  • Unbedingtes Einhalten von Feuerverboten.

Bei Nichteinhalten dieser Vorgaben drohen Bussen. Ausgenommen vom Feuerwerksverbot sind bereits bewilligte, kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer. Dabei handelt es sich laut Medienmitteilung konkret um die Feuerwerke in Rorschach (31. Juli 2026) und Rapperswil-Jona (7. und 8. August 2026).

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