Möglicherweise habe eine Wölfin in der Nähe des Abschussperimeters Junge geboren. Das würde die rechtliche Lage verändern. Eingriffe in Wolfsrudel sind nur unter bestimmten Bedingungen und mit Zustimmung des Bundesamts für Umwelt erlaubt.
Da aktuell nicht erkennbar ist, ob sich ein Rudel gebildet hat, hat der Bund den Kanton Schwyz aufgefordert, die Abschussverfügung zu sistieren. Der Regierungsrat folgt dieser Aufforderung, wie es im Communiqué vom Mittwoch heisst.
Das Gebiet in der Region Ausserschwyz soll nun intensiver überwacht werden, um Klarheit zu schaffen. Sollte sich der Verdacht auf ein Rudel bestätigen, ist der Kanton nicht mehr berechtigt, selbständig Abschussverfügungen zu erteilen. In diesem Fall muss beim Bund eine Bewilligung für eine Regulierung eingeholt werden.
Der Schwyzer Regierungsrat hatte am 9. Mai den Abschuss eines männlichen Einzelwolfs in der Region Ausserschwyz, auf dem Gebiet der Gemeinden Schübelbach und Vorderthal, angeordnet. Bisher wurde kein Wolf im festgelegten Gebiet gesichtet.