Gondel donnert den Berg runter
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Leservideo zeigt:Hier donnert die Gondel den Berg runter

Tödlicher Gondel-Absturz
Behörden ermitteln gegen zwei Personen

Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Gondelunfall am Titlis eine Strafuntersuchung eröffnet. Diese richtet sich gegen zwei Mitarbeitende der Titlis-Bergbahnen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung sowie der Störung des öffentlichen Verkehrs.
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Bei dem Gondelabsturz kam eine Frau ums Leben.
Foto: KEYSTONE
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Natalie ZumkellerRedaktorin News

Am 18. März 2026 ereignete sich im Gebiet Trübsee-Stand mit einer Kabine der Gondelbahn «Titlis Xpress» ein folgenschwerer Unfall. Nach bisherigen Erkenntnissen kollidierte die Kabine mit einem Masten sowie einem Teil der Rollenbatterie. In der Folge löste sich die Klemme vom Förderseil, worauf die Gondel in unwegsamem Gelände abstürzte. 

Eine 61-jährige Frau aus der Region kam dabei ums Leben. Weitere Personen wurden nicht verletzt. Zur Zeit des Unglücks herrschten im Gebiet starke Winde vor.

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Mögliche Sorgfaltspflichtverletzung

Die Strafverfolgungsbehörden von Nidwalden haben seit dem Unfall umfassende Beweiserhebungen vorgenommen. Es wurden Spuren gesichert, technische und betriebliche Unterlagen ausgewertet sowie meteorologische Daten analysiert. Zudem fanden erste Einvernahmen von Beteiligten und Zeugen statt.

Aufgrund der bisherigen Ergebnisse besteht der Verdacht, dass beim Betrieb der Anlage unter den herrschenden meteorologischen Bedingungen Sorgfaltspflichten verletzt worden sind. Insbesondere wird geprüft, ob sicherheitsrelevante Vorgaben und Abläufe ausreichend beachtet worden sind. Die Untersuchung richtet sich gegen einen Technischen Leiter sowie einen weiteren Mitarbeiter der Titlis-Bergbahnen.

Zusammenarbeit mit der SUST

Die Staatsanwaltschaft Nidwalden führt die Untersuchung in engem Austausch mit der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) und weiteren Fachstellen. Um die Abläufe und Entscheidungsprozesse lückenlos zu klären, werden im weiteren Verlauf zusätzliche Beweise erhoben und Einvernahmen durchgeführt.

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Angaben zum laufenden Verfahren können derzeit nicht erteilt werden. Sobald neue wesentliche Erkenntnisse vorliegen, wird die Öffentlichkeit wieder informiert.

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