Ortsplanung
Zonenplan Schlössli Höchi in Beromünster bleibt vorerst blockiert

Gegen die von der Luzerner Regierung genehmigte Zonenplanänderung des Gebiets Schlössli Höchi in Beromünster ist eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingegangen. Der Fall kommt somit vors Kantonsgericht, wie die Gemeinde Beromünster am Freitag mitteilte.
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Die Zonenplanänderung für das Gebiet Schlössli Höchi ist wegen einer neuen Beschwerde weiterhin nicht rechtskräftig. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Im März 2023 hatte sich die Bevölkerung an der Urne gegen die Gemeindeinitiative «Ja zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» ausgesprochen. Diese sah vor, das Areal von der Bauzone in eine Grün- respektive Freihaltezone umzuwandeln. Die Initianten wollten verhindern, dass die dort geplanten Einfamilienhäuser die Landschaft «verschandelten», wie es damals hiess.

Nach dem «Nein» zur Initiative wurde die Ortsplanungsrevision Schlössli Höchi weitergeführt und später mit einem Ja-Anteil von 70 Prozent von der Bevölkerung befürwortet, wie es in der heutigen Mitteilung hiess. Gegen den Beschluss wurde bei der Regierung Verwaltungsbeschwerde eingereicht.

Anfang September 2024 wies die Regierung die Beschwerde ab und genehmigte die Zonenplanänderung. Mit der nun eingereichten Verwaltungsgerichtsbeschwerde muss die dritte Etappe der Ortsplanung in Beromünster weiter auf ihre Rechtskraft warten.

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