Lernfahrausweise abgenommen
Luzerner Polizei nimmt zwei Töff-Lernfahrer wegen Raserei fest

Nach intensiven Ermittlungen hat die Luzerner Polizei zwei Töfffahrer festgenommen, die Mitte Mai 2025 in der Stadt Luzern ohne Kontrollschilder vor einer Polizeikontrolle mit massiver Geschwindigkeit geflüchtet sind.
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Bei einer Polizeikontrolle flüchten zwei Töff-Junglenker im Mai 2025 mit überhöhter Geschwindigkeit.(Symbolbild)
Foto: Keystone/DPA/ANGELIKA WARMUTH
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Mitte Mai 2025 entzogen sich zwei Töfffahrer einer Kontrolle der Luzerner Polizei und flüchteten mit rasanter Geschwindigkeit. Die Polizei startete kurz darauf einen Zeugenaufruf. Nun ist es nach intensiven Ermittlungen gelungen, die beiden Töfffahrer festzunehmen. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 19- und einen 20-jährigen Schweizer aus den Kantonen Obwalden und Nidwalden, schreibt die Luzerner Polizei in einer Medienmitteilung am Montag. 

Den Junglenkern werden mehrere massive Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgeworfen. Einer der beiden Töfffahrer erreichte auf einem Streckenabschnitt der Autobahn A2 im Tunnel Schlund in Fahrtrichtung Süden bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h eine ermittelte Nettogeschwindigkeit von 246 km/h. Beim zweiten Motorradlenker wurde auf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Süden nach der Autobahneinfahrt Kriens bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h eine ermittelte Nettogeschwindigkeit von 190 km/h festgestellt. 

Motorräder von Lernfahrern beschlagnahmt

Zudem wurde dieser Töfflenker auf der Autobahn A2 im Tunnel Kirchenwald im Kanton Nidwalden von einer fest installierten Geschwindigkeitsmessanlage bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit einer Nettogeschwindigkeit von 140 km/h gemessen.

Nach intensiven und aufwändigen Ermittlungen sowie Einvernahmen sind beide Motorradlenker geständig. Beiden Beschuldigten wurde der Lernfahrausweis vorläufig abgenommen. Bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts dürfen sie keine Motorfahrzeuge mehr lenken. Die Motorräder der beiden Beschuldigten wurden beschlagnahmt und durch das Strassenverkehrsamt Luzern expertisiert. Dabei wurde festgestellt, dass beide Fahrzeuge nicht den geltenden Vorschriften entsprachen. Die Untersuchung führt die Staatsanwaltschaft Luzern.

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