Kanton Zug
Gebühren für Führerausweis und Fahrzeugprüfung gesenkt

Der Zuger Regierungsrat hat die Gebühren für zahlreiche Dienstleistungen des Strassenverkehrsamts um durchschnittlich 25 Prozent gesenkt. Die neue Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2026.
Publiziert: 11.06.2025 um 12:08 Uhr
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Aktualisiert: 11.06.2025 um 17:48 Uhr
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Ein Personenwagen wird anlässlich einer Fahrzeugprüfung auf die Fahrzeugtauglichkeit geprüft. (Symbolbild)
Foto: URS FLUEELER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Mit der Senkung der Gebühren des Strassenverkehrsamts setzt die Regierung ein Anliegen der kantonalen SVP-Fraktion um, teilte die Sicherheitsdirektion am Mittwoch mit. Die Partei reichte ein Postulat zur Gebührensenkung im Dezember 2021 ein.

Am stärksten sinken die Gebühren für Personen, die einen Führerausweis, Fahrzeugausweis, eine Prüfung oder eine Sonderbewilligung benötigen. Keine Reduktion gibt es für die sogenannte «Versäumnis- und Massnahmengebühr», hiess es weiter. Der Regierungsrat wolle «gesetzwidriges Verhalten» nicht belohnen.

Mit der Gebührensenkung will der Regierungsrat die Bevölkerung und die Wirtschaft entlasten. Die Gebühren wurden auch mit jenen anderer Zentralschweizer Kantone sowie der Kantone Aargau und Zürich verglichen. Ziel seien «ausgewogene» und «attraktive» Gebühren, hiess es.

Weiter teilte die Zuger Regierung mit, dass die Einführung des neuen Verkehrssteuergesetzes auf den 1. Januar 2027 verschoben wird. Die Berechnung der neuen Motorfahrzeugsteuer sei komplex und die Umsetzung und Implementierung nehme mehr Zeit als ursprünglich geplant in Anspruch.

Das Zuger Kantonsparlament hiess Ende Oktober 2024 einen Bonus für das Lenken von energieeffizienten Fahrzeugen gut. Damit ist für die Höhe der Verkehrssteuern von Personenwagen, Motor- und Kleinmotorrädern das Gewicht des Fahrzeuges und dessen Leistung und nicht mehr der Hubraum massgebend. 

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