Darum gehts
- SVP-Stadtrat Patrick Zibung wegen riskanter Fahrweise vor Gericht geladen
- Zibung bestreitet die Vorwürfe
- Der Politiker setzt sich für autofreundliche Politik ein
«Freie Fahrt für freie Bürger» – mit diesem Grundsatz wirbt der Luzerner SVP-Stadtrat Patrick Zibung (31) seit Jahren für eine autofreundliche Politik. Nun muss der junge Politiker vor dem Bezirksgericht Affoltern ZH antraben. Denn sein eigener Fahrstil war offenbar um einiges «freier» als erlaubt.
Konkret geht es um einen Vorfall vom Juni 2023 im Islisbergtunnel, nahe Bonstetten ZH. Zibung ist mit seinem Lancia auf der Autobahn nach Zürich unterwegs. Laut Anklageschrift wechselt er mehrmals die Spur und überholt rechts. Dann klebt er angeblich während eineinhalb Kilometern am Hinterteil eines anderen Autos. Laut Staatsanwaltschaft mit einem Abstand von 0,3 bis 0,5 Sekunden bei einer Geschwindigkeit von zwischen 84 und 103 km/h.
Politiker bestreitet Vorwürfe
Für seine Drängel-Fahrt kassiert Zibung einen Strafbefehl. Diesen akzeptiert er jedoch nicht. Jetzt soll das Gericht entscheiden. Die Staatsanwaltschaft geht von einer «groben Verletzung der Verkehrsregeln» aus.
Zibung ist Fraktionschef der SVP im Grossen Stadtrat von Luzern und Mitglied der Verkehrskommission. Er setzt sich gegen den Parkplatzabbau in der Stadt und gegen 30er-Zonen ein.
Als Blick ihn mit der Anklage konfrontiert, erklärt sich der Politiker. Er habe einen Fehler gemacht, schäme sich aber nicht. Die Angaben in der Anklage seien falsch. Der Abstand sei laut einem privaten Gutachten mindestens doppelt so gross gewesen.
Sanktionen zu streng
Dann ärgert er sich über die Gesetzgebung: In der Schweiz würden normale Bürger im Strassenverkehr zu streng sanktioniert. Im Ausland hätte man diesen Fall mit einer Busse geregelt. Die Schweiz solle lieber härter gegen Verbrecher vorgehen.
Mit den Verkehrsregeln nimmt es Zibung also nicht so streng. Ausser es geht ums Velofahren. Diesen Mai reicht er im Stadtrat ein Postulat ein. Betreff: «Velorowdies». Darin ärgert er sich über das «rücksichtslose Verhalten» von Velofahrern auf einem Streifen nahe einem Schulhaus. Seine Forderung: Die Schüler müssten geschützt werden.
Vor einigen Jahren lancierte er als Präsident der Jungen SVP Kanton Luzern eine «Anti-Stau»-Initiative: Die Kapazitäten auf Kantonsstrassen sollen nicht verringert werden dürfen. Busspuren sollen zur Not aufgehoben werden. Das Stimmvolk schmetterte die Vorlage mit 80 Prozent Nein ab.
Öffentliche Vorladung
Weil Zibung den Strafbefehl nicht akzeptiert hat, soll der Verkehrspolitiker nun also vor dem Richter antraben. Die Vorladung zum Prozess wurde Anfang November im Amtsblatt publiziert, was für Irritationen sorgte. Denn üblicherweise passiert das nur, wenn Personen nicht auffindbar – beispielsweise flüchtig – sind.
Am Telefon stellt Zibung klar, er gehe regelmässig für mehrere Tage weg. Die Vorladung habe er entsprechend verpasst. Er findet, die Behörden hätten ihn einfach anrufen können, er sei immer erreichbar.
Nach dem Gespräch mit Blick meldet sich Zibungs Anwalt. Er bestreitet im Namen seines Mandanten plötzlich sämtliche zuvor gemachten Äusserungen, behauptet, dieser habe gar keine Fragen beantwortet.
Die Gerichtsverhandlung findet voraussichtlich Anfang Dezember statt. Für Patrick Zibung gilt die Unschuldsvermutung.