Zentralbankchef verletzt
Bundesgericht bestätigt Urteil für Hammer-Angreifer von Basel

Im Jahr 2022 wurde der Zentralbankchef François Villeroy de Galhau angegriffen. Der Mann, der beschuldigt wurde, den Bankenchef mit einem Hammer verletzt zu haben, legte Rekurs ein. Nun hat das Bundesgericht entschieden.
Kommentieren
1/4
Zentralbankchef François Villeroy de Galhau wurde 2022 angegriffen und mit einem Hammer schwer verletzt.
Foto: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Angela_Rosser_Journalistin NewsDesk_Ringier AG_2-Bearbeitet.jpg
Angela RosserJournalistin News

Das Bundesgericht hat die angeordnete stationäre Massnahme für einen Mann bestätigt, der 2022 in Basel den französischen Zentralbankchef François Villeroy de Galhau angegriffen hatte. Er hatte ihn mit Hammerschlägen am Kopf schwer verletzt.

Das Bundesgericht wies einen Rekurs des Beschuldigten zurück, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Dieser hatte eine Aufhebung des Urteils sowie die Freilassung beantragt. Dabei machte er angebliche Verfahrensfehler geltend.

Versuchte vorsätzliche Tötung

Das Basler Appellationsgericht hatte im Dezember 2024 festgestellt, dass der Tatbestand der versuchten vorsätzlichen Tötung erfüllt ist. Die zweite Instanz verhängte aber keine strafrechtlichen Sanktionen, da der Täter im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gehandelt hatte. Stattdessen ordnete das Gericht eine stationäre therapeutische Massnahme.

Das Bundesgericht in Lausanne stellte fest, dass zunächst tatsächlich von Körperverletzung und nicht von versuchter vorsätzlichen Tötung die Rede war. Die Ermittler hätten aber dem Beschuldigten genau erklärt, was ihm angelastet wurde.

Opfer soll auf Hammer gefallen sein

Auch die Beanstandung des Täters zum psychiatrischen Gutachten, welches die therapeutischen Massnahmen empfiehlt, liess das Bundesgericht nicht gelten. Ein Experte schreibt im Bericht, dass der Betroffene im Jahr 2014 einen Wahn-Anfall erlitten hatte und die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie bereits zu jenem Zeitpunkt gerechtfertigt gewesen war.

Der Beschwerdeführer hatte zudem der Basler Justiz vorgeworfen, nicht auf seine Version eingegangen zu sein. Er sagte, er habe den Zentralbankchef nicht angegriffen. Ein Unbekannter habe Villeroy de Galhau zu Boden geworfen. Dabei sei das Opfer auf einen Hammer gefallen, den der Unbekannte liegen gelassen habe.

Zufallsopfer oder Absicht?

Das Bundesgericht betonte jedoch, dass die Untersuchungen zeigten, dass der Beschwerdeführer den Zentralbankchef absichtlich angegriffen hatte. Die Frage, ob er wusste, wen er da attackierte, bleibt offen. Auch wenn er zwei Stunden vor der Tat die Website der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich konsultierte, könne nicht ausgeschlossen werden, dass er zufällig jemanden auswählte, hielt das Gericht weiter fest.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen