Zahlt Geldstrafe nicht
Pro-Palästina-Proteste an Zürcher ETH werden Fall fürs Gericht

Die Pro-Palästina-Proteste an der Zürcher ETH werden ein Fall fürs Bezirksgericht: Ein Demonstrant weigert sich, die Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs zu zahlen.
Publiziert: 04.06.2025 um 12:54 Uhr
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Aktualisiert: 04.06.2025 um 17:45 Uhr
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Die «Students for Palestine» landen vor Gericht. Ein Besetzer, der an einem Sitzstreik in der ETH Haupthalle teilnahm, will seine Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs nicht akzeptieren. (Archivbild)
Foto: ENNIO LEANZA
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Zürcher Staatsanwaltschaft verurteilte den 29-jährigen Architektur-Studenten zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken. Dazu kam eine Busse von 400 Franken.

Diese Strafe will der Student jedoch nicht akzeptieren, weshalb es in den kommenden Wochen zum Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich kommt. Der genaue Termin steht noch nicht fest.

Der 29-Jährige machte am 31. Mai 2024 bei einem Sitzstreik in der Haupthalle der ETH mit. Rund 70 «Students for Palestine» forderten die Hochschule dabei auf, dass sie «klar Stellung zum anhaltenden Völkermord in Gaza» beziehen solle.

Zudem solle die ETH alle Institutionen und Unternehmen boykottieren, die Israel unterstützen würden. Die Hochschule duldete den Sitzstreik jedoch nicht. An der ETH dürften Meinungen offen geäussert werden. Ihre Räume stünden aber nicht für politischen Aktivismus zur Verfügung.

Nachdem die «Students for Palestine» mehrere Fristen für die Räumung verstreichen liessen, trug die Polizei die Demonstrierenden schliesslich ins Freie. Die ETH erstattete gegen mehrere Personen Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Auch an anderen Hochschulen gab es im Frühling 2024 Sitzstreiks zugunsten der palästinensischen Bevölkerung. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften VSS verurteilte dies. Mit teilweise diskriminierenden Forderungen und Aufrufen zu Gewalt hätten die aktuellen studentischen Bewegungen «jegliche Legitimation verloren».

Der VSS vertrat jedoch auch die Ansicht, dass das Recht auf Protest und Versammlungsfreiheit gewahrt werden müsse. Protestaktionen und Besetzungen an Hochschulen seien ein legitimes und wichtiges Mittel der Meinungsäusserung. 

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