Forderten Dienstverweigerung
Klimaaktivisten am Freitag vor Bundesstrafgericht

Drei Klimaaktivisten müssen sich am Freitag vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Sie hatten öffentlich zur Verletzung der Militärpflicht aufgerufen.
Publiziert: 05.05.2023 um 11:02 Uhr
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Aktualisiert: 05.05.2023 um 11:17 Uhr
Klimaaktivisten müssen sich am Freitag vor dem Bundesstrafgericht verantworten.
Foto: keystone-sda.ch

Das Bundesstrafgericht urteilt am Freitag über drei Klimaaktivisten, die auf der Internetseite des Klimastreiks und gegenüber den Medien zur Verletzung der Militärpflicht aufgerufen haben. Die Bundesanwaltschaft hatte die drei zu bedingten Tagessätzen verurteilt. Dieses Urteil haben sie angefochten.

Die drei Waadtländer im Alter von 21, 23 und 32 Jahren wurden Anfang Dezember 2022 wegen Aufforderung und Verleitung militärischer Dienstpflichten schuldig gesprochen. Sie wurden zu 50 bis 60 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt, mit Beträgen zwischen 10 und 50 Franken pro Tag. Dagegen haben sie Rekurs eingelegt.

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Konkret wirft die Bundesanwaltschaft den drei Aktivisten vor, im Mai 2020 auf der Internetseite des Klimastreiks einen Artikel mit dem Titel «Ich boykottiere die Armee» veröffentlicht zu haben. Darin riefen sie dazu auf, «wegen ethischer, ökologischer und sozialer Verantwortung» nicht Militärdienst zu leisten oder die Militärsteuer nicht zu zahlen.

Einem Aktivisten wurde zusätzlich zu den 60 Tagessätzen à 20 Franken eine Geldstrafe von 300 Franken aufgebrummt. Neben der «Veröffentlichung präziser und konkreter Informationen im Internet für ein breites Publikum» wirft ihm die Bundesanwaltschaft vor, den Aufruf an über 200 Personen, darunter mehrheitlich Journalistinnen und Journalisten, versendet zu haben. Laut Bundesstrafgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. (SDA)

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