Das Gericht fällte sein Urteil nach Überprüfung der verschiedenen Aspekte bei Umweltbelastung, Energieeffizienz, Naturschutz und Biodiversität, wie der Westschweizer Stromkonzern Groupe E als Bauherrschaft am Dienstag mitteilte.
Namentlich das anerkannte nationale Interesse gab den Ausschlag. Auch gab es gemäss dem Gericht am kantonalen Richtplan nichts zu beanstanden. Die geplanten Kompensationsmassnahmen bezeichnete es als zweckmässig.
Der Gerichtsentscheid betrifft lediglich die drei im Kanton Neuenburg liegenden Projekte des Windparks Quatre Bornes. Sechs Windkraftanlagen im Kanton Bern sind noch Gegenstand von Verfahren. Der Windpark soll in der Nähe des Chasseral, des dritthöchsten Berges im Jura, zu stehen kommen.
(SDA)
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