Kein «wichtiger Grund»
Walliser Gemeindepräsi will abtreten – aber er darf nicht

Beat Jost (67) ist seit 2016 Gemeindepräsident von Albinen VS. Jetzt würde er gerne aufhören, aber der Staatsrat sagt nein. Es liege kein «wichtiger Grund» für einen Rücktritt vor. Jost hat Beschwerde eingereicht.
Publiziert: 31.12.2021 um 16:23 Uhr
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Aktualisiert: 31.12.2021 um 17:02 Uhr
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Beat Jost (67) ist seit 2016 Gemeindepräsident von Albinen VS und wurde 2021 wiedergewählt.
Foto: Keystone

Eigentlich möchte Beat Jost (67) sein Amt als Gemeindepräsident von Albinen VS niederlegen. Er leidet noch an den Folgen seiner Covid-Erkrankung vor einem Jahr, er mag nicht mehr. Doch einfach so abtreten geht nicht: Sein Rücktritt gestaltet sich äusserst schwierig.

Jost ist seit 2016 Gemeindepräsident des kleinen Oberwalliser Bergdorfs – 2021 wurde er wiedergewählt. Kurz darauf hatte er angekündigt, dass er sein Amt nicht mehr über die gesamte Legislatur ausüben werde.

Im vergangenen November hat er deshalb ein Rücktrittsgesuch eingereicht. Doch dieses wurde abgelehnt, wie der «Walliser Bote» schreibt. Am 21. Dezember erhielt Jost das Schreiben. Staatsratspräsident Frédéric Favre begründete den Ablehnungsentscheid damit, dass kein «wichtiger Grund» vorliege, der einen Rücktritt rechtfertige. Ein Rücktritt könne nur bei Krankheit, erhöhter beruflicher Belastung oder einem Wohnsitzwechsel akzeptiert werden.

Nachfolge aufgegleist

In kleinen Gemeinden ist es zudem oft so, dass der Nachwuchs in der Politik fehlt. Um dieses Problem hatte sich Jost aber bereits gekümmert: Seine Nachfolge sei «jetzt möglich» und aufgegleist, schrieb er auf der Website der Gemeinde.

Er wolle verhindern, dass bei den nächsten Gemeinderatswahlen im Herbst 2024 die gleiche Situation entstehe wie bei den beiden vorangegangenen Wahlen. Damals stellte sich kaum jemand für das Amt zur Verfügung.

Hilft ihm Long-Covid, um Rücktritt durchzubringen?

Das Departement für innere und kommunale Angelegenheiten kann die Ablehnung des Gesuchs nicht weiter kommentieren, weil der Entscheid noch nicht rechtskräftig ist. Denn Beat Jost hat 30 Tage Zeit, gegen den Ablehnungsentscheid beim Gesamtstaatsrat Einsprache zu erheben. Er prüfe eine solche, schreibt er auf der Website der Gemeinde. Aus demselben Grund darf sich auch Beat Jost nicht näher zu seiner abgelehnten Demission äussern.

Hierzu lässt Jost abklären, «inwieweit die Ausübung des Amtes infolge der Langzeitfolgen der Covid-Erkrankung vor einem Jahr noch zumutbar» sei. Long-Covid könnte ihm also helfen, seinen Rücktritt durchzubringen. Sonst muss er bis 2026 sein Amt weiter ausführen. (gin)

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