Wenn der Ex zum Hacker wird
Bundesgericht gibt Opfern von Cyberstalking neue Hoffnung

Er hackte ihre Konten, verschickte Intimfotos und ruinierte ihren Ruf: Julia Marti erlebte wegen ihres Ex-Freunds die Hölle. Jetzt hat das Bundesgericht ein klares Signal gesetzt.
Kommentieren
Massiver psychischer Terror kann zu krankheitswertigen Störungen führen – das Bundesgericht wertet das strafrechtlich nun wie eine physische Verletzung. (Symbolbild)
Foto: Getty Images

Darum gehts

  • Ex-Partner Markus Brunner stalkte Julia Marti nach Trennung 2019
  • Er verschickte intime Bilder, manipulierte Konten und erstellte Fake-Profile
  • Strafe: 11 Monate bedingt, 13’000 Franken Geldstrafe, 3000 Gerichtskosten
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Chantal Cosandey
Chantal Cosandey
Beobachter

Das Ende ihrer «On-off»-Beziehung war für Julia Marti der Beginn eines jahrelangen Albtraums. Ihr Ex-Partner Markus Brunner (beide Namen sind geändert) akzeptierte es nicht, dass sie 2019 endgültig Schluss machte, und fing an, sie zu terrorisieren. Der Fall landete schliesslich vor dem Bundesgericht.

Die totale Überwachung

Zwischen Juni und Dezember 2019 verschaffte sich Brunner systematisch Zugang zum digitalen Leben seiner Ex-Freundin. Er knackte das «Control-Panel» ihrer Webseite, drang in E-Mail-Konten ein und übernahm ihr Instagram-Profil. Mal änderte er Passwörter, um Marti auszusperren, mal deaktivierte er die Konten komplett.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Über ihre eigene E-Mail-Adresse verschickte er intime Bilder und Chatverläufe von ihr an Dritte. Er erstellte Fake-Profile, um kompromittierende Inhalte zu streuen. Und kontaktierte gezielt ihr Umfeld, um ihren Ruf zu zerstören.

Terror im Alltag

Brunner bestellte in diversen Onlineshops Waren im Namen von Marti und sogar ihres Sohnes. Die Pakete kamen an, die Frau musste sich mit Retouren und Rechnungen herumschlagen. 

Das systematische Stalking belastete Marti sehr. Sie musste sich in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen und war über längere Zeit arbeitsunfähig. Das Kantonsgericht Luzern verurteilte Brunner deswegen auch wegen «einfacher Körperverletzung». 

Das Argument: Der massive psychische Terror hat zu einer «krankheitswertigen Störung» geführt. Dies wertet das Kantonsgericht als gleichwertig wie eine physische Verletzung.

Leugnen hilft nichts

Vor Gericht bestritt Brunner bis zuletzt alles. Nicht er, sondern sein Nachbar oder Bekannte von Marti seien die Täter. Doch das Bundesgericht, vor das er seinen Fall zog, wies seine Beschwerde vollumfänglich ab. 

Das Bundesgericht verurteilte Brunner wegen einfacher Körperverletzung, Hacking, Datenbeschädigung, übler Nachrede, Verleumdung und Urkundenfälschung. Er wird mit 11 Monaten bedingter Freiheitsstrafe bestraft sowie mit einer bedingten Geldstrafe von über 13’000 Franken. Zudem muss er die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen. 

Es ist ein Warnschuss aus Lausanne: Wer die Psyche anderer im Netz zerstört, wird bestraft.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen