Waadtländerin verklagt Ärztin
Sohn mit Missbildungen geboren – wegen Akne-Medikament

Wegen eines Akne-Medikaments brachte eine junge Frau aus dem Kanton Waadt ein Kind mit Missbildungen zur Welt. Sie habe nicht gewusst, dass sie nicht schwanger werden dürfe, sagt die Frau. Doch das Bundesgericht glaubt ihr nicht.
Publiziert: 07.12.2022 um 12:25 Uhr
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Aktualisiert: 07.12.2022 um 13:44 Uhr
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Eine Frau aus dem Kanton Waadt nahm ein Medikament gegen Akne und hätte deswegen nicht schwanger werden dürfen. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch

Wegen ihrer Akne ging eine junge Frau im Jahr 2002 aus dem Kanton Waadt zu ihrer Hausärztin und bekam daraufhin das Medikament Roaccutan verschrieben. Was die damals 18-Jährige nicht wusste: Aufgrund des Wirkstoffs Isotretinoin dürfen Frauen, die das Medikament einnehmen, auf keinen Fall schwanger werden, da das Risiko besteht, dass es zu Missbildungen bei dem Kind kommen kann.

Mediziner müssen ihre Patienten genau deswegen ausreichend über die Gefahren informieren. Doch genau das soll in diesem Fall nicht passiert sein. So wurde die junge Frau 2007 schwanger und brachte einen Sohn zur Welt – mit schweren Missbildungen. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».

Inzwischen ist das Kind 15 Jahre alt und kann nicht sprechen. Die Mutter verklagt die Hausärztin und fordert 150'000 Franken Schadensersatz. Sie sei nicht ausreichend über die Gefahren informiert worden. Zudem, sagt sie, habe die Medizinerin keinen negativen Schwangerschaftstest verlangt. Das ist aber vorgeschrieben.

Sie wusste durch die Packungsbeilage Bescheid

Vor Gericht scheiterte die Frau mit ihrer Klage. Sie zog das Urteil weiter bis zum Bundesgericht in Lausanne. Doch auch hier wurde die Ärztin nicht verurteilt. Experten kamen zu dem Schluss, dass die Medizinerin keinen Fehler gemacht habe.

Das Patientendossier sei zwar lückenhaft, doch die Frau sei sehr wohl über das Thema Verhütung informiert worden. Zudem habe sie bei der ersten Einnahme angegeben, sexuell inaktiv zu sein und keinen Partner zu haben. Zudem habe sie durch die Packungsbeilage über die Gefahr Bescheid wissen müssen. Die Frau sei selber schuld, so das Urteil. (lrc)

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