Vor Bundesgericht abgeblitzt
Jetzt muss Pyro-Teufel Samuel T. in den Knast

Beim Match FC Luzern gegen den FC St. Gallen im Jahr 2016 schleudert Samuel T. vier Pyros auf das Spielfeld. Dabei wird ein Mann verletzt. Dafür wurde T. verurteilt, legte aber Beschwerde ein.
Publiziert: 05.11.2021 um 15:14 Uhr
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Pyro-Teufel Samuel T. muss in den Knast. Er warf im Februar 2016 beim Match FC Luzern gegen den FC St. Gallen vier Pyros auf das Spielfeld.
Foto: zvg

Das Bundesgericht hat eine erneute Beschwerde von Pyro-Teufel Samuel T.* (28) aus dem Appenzellerland abgewiesen. Ihm wird vorgeworfen, 2016 im Luzerner Fussballstadion Pyros auf das Spielfeld geworfen und dabei den Zuschauer Peter M.** verletzt zu haben.

Samuel T. hatte im Februar 2016 vier Pyros auf das Spielfeld geworfen. Darunter waren zwei sogenannte Kreiselblitze, von denen nur der eine detonierte. Dies führte bei Peter M. zu einem irreversiblen Hörschaden.

Auf dem linken Ohr ist er fast taub, rechts hört er nur noch 33 Prozent. Hinzu kommt ein starker Tinnitus. «Jetzt bin ich auf Hörgeräte angewiesen», sagte M. zu Blick. «Wegen des dauernden Pfeifens im Ohr kann ich nicht mehr richtig schlafen.»

Es folgte im August 2017 ein erstes Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona TI. Der heute 28-jährige Beschuldigte akzeptierte es nicht und reichte eine Beschwerde ein, die das Bundesgericht im März 2019 teilweise guthiess. Es ging dabei um die Bewertung der verschiedenen Würfe von Pyros, aber auch um die Gewichtung des Unrechtsbewusstseins.

Eine leichte Verbesserung erreicht

Die Neubeurteilung durch das Bundesstrafgericht führte danach zu einem milderen Urteil mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von noch 30 statt wie zuvor 36 Monaten. Dazu kamen eine bedingte Geldstrafe sowie ein Busse. Auch gegen diesen Entscheid legte der Beschuldigte Beschwerde ein.

Vor der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts erreichte er bei der Aufteilung zwischen bedingter und unbedingte Freiheitsstrafe nochmals eine leichte Verbesserung.

Samuel T. akzeptierte Entscheid nicht

Das Gericht verurteilte ihn wegen mehrfacher Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwerer Körperverletzung sowie mehrfacher Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon sind 9 Monate zu vollziehen. Weiter erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken sowie eine Busse von 600 Franken.

Auch diesen Entscheid akzeptierte Samuel T. nicht. Er verlangte eine tiefere Strafe. In seinem Urteil vom 25. Oktober hat nun das Bundesgericht diese erneute Beschwerde abgewiesen. Auf einen Teil der Argumente könne nicht eingetreten werden, weil es im Berufungsverfahren nur noch um zwei klar umschriebene Punkte gegangen sei. Bei den übrigen Punkten stützte das Bundesgericht die Vorinstanz. (SDA/jmh)

* Name der Redaktion bekannt

** Name geändert

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