Das Bundesstrafgericht hat die Strafe für Fussball-Chaot Samuel T. auf eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten gesenkt. Ein Jahr davon muss der 26-Jährige absitzen.
T. hatte während eines Fussballspiels im Luzerner Fussballstadion im Februar 2016 Pyro-Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Im ersten Anlauf im August 2017 hatte das Bundesstrafgericht ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt (BLICK berichtete). Davon sollte er eineinhalb Jahre absitzen.
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Das Gericht befand ihn schuldig der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, der schweren Körperverletzung zum Nachteil eines Zuschauers, der mehrfachen Sachbeschädigung und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.
Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde des Verurteilten teilweise gut. Es kam zum Schluss, die Vorinstanz habe das zumindest teilweise vorhandene Unrechtsbewusstsein des Mannes ausser Acht gelassen. Zudem habe das Bundesstrafgericht das subjektive Verschulden in einem Punkt falsch gewichtet.
Das Bundesstrafgericht hat dem Urteil des Bundesgerichts nun Rechnung getragen und die Strafe gesenkt. In einem Punkt wurde der Mann auf Geheiss des Bundesgerichts freigesprochen, weil es für den Besitz von pyrotechnischem Material keine Bewilligung braucht. Solches hatte der Mann in grossen Mengen bei sich zu Hause gelagert.
Auch die Zusatzstrafe aus einem früheren Strafbefehl hat das Bundesstrafgericht auf 30 Tagessätze zu 50 Franken gesenkt. Ursprünglich hatte es den jungen Mann zu 180 Tagessätzen verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Versicherung will Opfer nicht bezahlen
Opfer vom Pyrowurf wurde Peter M. Seit dem Vorfall kann er fast nichts mehr hören (BLICK berichtete). . Laut Gerichtsgutachten ist er auf dem linken Ohr fast taub, rechts hört er nur noch 33 Prozent. Hinzu kommt ein starker Tinnitus. Trotzdem will die Unfallversicherung von M., die Swica, nicht zahlen. Die Swica schreibt dem Opfer in ihrer Begründung: «Es liegt kein Unfallereignis vor.» Die Explosion war vermutlich zu wenig laut. (SDA/vof)
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