Der Fall des Schaffhauser Motorsägen-Angreifers F. W. (53) wird vor Bundesgericht verhandelt. Dies erklärt sein Verteidiger Thomas Fingerhuth gegenüber «Radio Munot».
Der Anwalt hat eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Aus Fingerhuths Sicht haben die Schaffhauser Gerichte einen rechtlichen Fehlentscheid getroffen. Denn beim Beschuldigten wurde Schizophrenie diagnostiziert, die ihn glauben liess, sich verteidigen zu müssen. Deshalb geht Fingerhuth davon aus, dass der Beschuldigte nicht verurteilt werden
darf.
Das Schaffhauser Obergericht sieht das anders und verurteilte F. W. diesen Frühling in zweiter Instanz zu einer stationären Massnahme.
Nach Flucht in Thalwil ZH gefasst
F. W. hatte am 24. Juli 2017 die Schaffhauser Büros der CSS-Versicherung mit einer laufenden Motorsäge gestürmt und gezielt Mitarbeiter angegriffen. Zwei Männer wurden durch die Säge verletzt. Ein Paar, das sich gerade beraten liess, erlitt einen Schock.
Als die Polizei beim Tatort eintraf, hatte der Angreifer bereits das Weite gesucht. Der Motorsägen-Mann schaffte es, unerkannt bis nach Thalwil am Zürichsee zu fahren, wo er einen Tag später festgenommen wurde. (noo)
*Name der Redaktion bekannt
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