Tötete Stiefmutter in Walde SG
Hammer-Killer Urs L. (49) freigesprochen

Bauer Urs L., der seine Stiefmutter mit einem Vorschlaghammer getötet und seinen Vater schwer verletzt hat, wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Laut einem neuen Gutachten ist der 49-Jährige schizophren und beging die Tat im Wahn.
Publiziert: 07.06.2019 um 13:51 Uhr
|
Aktualisiert: 07.06.2019 um 18:26 Uhr
Die Polizei hat Urs L. (47) (Mitte) verhaftet. Er hat die Lebenspartnerin seines Vaters getötet.
Foto: ZVG
1/8

Erneut stand der Hammer-Killer Urs L.* von Walde SG vor Gericht. Er verlangte einen Freispruch und bekam ihn. Das Kantonsgericht St.Gallen sprach den IV-Rentner wegen Schuldunfähigkeit frei. Um der psychischen Störung und der Rückfallgefahr zu begegnen, hat das Gericht eine stationäre Massnahme angeordnet.

Im August 2017 hatte das Kreisgericht See-Gaster den heute 49-jährigen Schweizer wegen Mordes und mehrfach versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Nach Verbüssung der Strafe soll er verwahrt werden. 

Dagegen wehrte sich der IV-Rentner vor dem Kantonsgericht St. Gallen. Sein Verteidiger verlangte an der Berufungsverhandlung vom Freitagmorgen einen Freispruch und eine stationäre therapeutische Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuchs (StGB), die sogenannte «kleine Verwahrung».

Der Mann leide an einer schizophrenen Erkrankung. Diese sei vom Ersteller des psychiatrischen Gutachtens nicht erkannt worden. Der Staatsanwalt schloss sich dem Antrag der Verteidigung an.

Gericht entschied: nicht therapierbar

Im ersten Gutachten wurde festgestellt, dass der Mann seit seiner Nierentransplantation an einer starken Persönlichkeitsveränderung leidet. Weder die langjährige Psychotherapie noch die Therapie im Gefängnis hätten etwas genützt.

Das Kreisgericht See-Gaster folgte dieser Einschätzung. Es entschied, der Beschuldigte sei nicht therapierbar und müsse wegen der grossen Rückfallgefahr verwahrt werden. Auf die Forderung des Verteidigers nach einem zweiten Gutachten war es nicht eingetreten.

Das Kantonsgericht sah dies anders und bestellte ein zweites Gutachten. Dieses kommt zu einem komplett entgegengesetzten Schluss: Die Tat sei im Wahn geschehen, der Mann schuldunfähig. Das Gutachten enthält eine günstige Prognose: Der Beschuldigte spreche auf Medikamente und Therapie an, und in Zukunft sei eine deutliche Verbesserung zu erwarten.

Richtete ein Blutbad an

Die Tat, die dem Schweizer vorgeworfen wird, geschah im Januar 2015 auf einem abgelegenen Bauernhof am Ricken im Kanton St. Gallen. Zuerst schoss er mit einem Armee-Revolver auf den Pächter des elterlichen Hofs und verletzte ihn am Arm. Anschliessend richtete er im Wohnhaus seines Vaters ein regelrechtes Blutbad an.

Auf dem Vorplatz erschlug er mit einem Vorschlaghammer die betagte Stiefmutter und verletzte seinen Vater so schwer, dass der 84-Jährige zum Pflegefall wurde. Der Bauer hatte den Hof früher selbst bewirtschaftet und ein neues Wohnhaus gebaut. Nach einer Nierentransplantation musste er die Arbeit aufgeben und das Grundstück mit Wohnhaus, Tieren und Maschinen wieder seinem Vater verkaufen. (SDA)

* Name bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?