Sprachförderung
Thurgauer Kostenregelung bei der Sprachförderung ist nicht zulässig

Das Bundesgericht hat zwei Bestimmungen im Thurgauer Volksschulgesetz aufgehoben. Schulgemeinden können damit keine Beiträge von Eltern für die vorschulische Sprachförderung verlangen. Die Unentgeltlichkeit gilt auch für allfällige Transportkosten.
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Eltern müssen im Kanton Thurgau für die vorschulische Sprachförderung ihrer Kinder keine Beiträge zahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Das Bundesgericht habe seinen Entscheid damit begründet, dass Elternbeiträge bei obligatorisch ausgestalteten vorschulischen Massnahmen «unvereinbar mit dem verfassungsmässigen Grundrecht des unentgeltlichen Grundschulunterrichts» seien, heisst es in der Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei vom Donnerstag.

Dies gilt auch für allfällige Transportkosten der Kinder zu einem Angebot der vorschulischen Sprachförderung. Es habe laut Bundesgericht keinen Einfluss, dass die Massnahme vor der Einschulung in den Kindergarten erfolge und nur Kinder zum Besuch der Sprachförderung verpflichtet würden, bei denen ein sprachlicher Förderbedarf bestehe.

(SDA)

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