«Das ist daneben, eine Abzockerei!»
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Roland W. ist sauer:«Das ist daneben, eine Abzockerei!»

Teurer Stopp in Wallisellen ZH – 91 Franken für kurz anhalten
Metallbauer Roland W. (61) tappt in Parkplatz-Falle

Wer auf diesem Stück Teer beim Coop in Wallisellen ZH parkiert oder anhält, muss tief in die Tasche greifen: 91 Franken kann das kosten. «Abzocke», sagt Roland W. aus Zürich. Er ist stinksauer, hat aus Angst vor einer Betreibung aber bezahlt.
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Der Zürcher Roland W. (61) hat mit seinem Auto auf dem Grundstück angehalten, um auf seinem Handy eine Adresse nachzuschauen.
Foto: Beat Michel

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Metallbauer Roland W. zahlt 91 Franken für angeblich unberechtigtes Parkieren
  • Parkplatz in Wallisellen wird überwacht, Strafen bis zu 2000 Franken möglich
  • Vorfall am 19. September 2025, keine Belege oder Fotos beigelegt
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Beat MichelReporter

Roland W.* (61) bekommt noch immer einen roten Kopf, wenn er die Geschichte erzählt. Anfang Jahr hatte der Inhaber einer Metallbaufirma böse Post von einem Unternehmen erhalten, das in Wallisellen ZH Parkplätze verwaltet. «Ich soll 91 Franken zahlen, weil ich auf einem privaten Grundstück parkiert haben soll. Dabei habe ich nur kurz angehalten, höchstens fünf bis zehn Minuten.»

Die Rechnung macht ihn sauer: «Ich finde, diese Forderung ist einfach nur Abzocke.»

Privatgelände ist nicht markiert

Er zeigt Blick den Brief und den Ort, der beim Zürcher für mächtig Ärger sorgt. Es handelt sich um ein Grundstück mit drei Parkplätzen vis-à-vis der Coop-Filiale im Stadtzentrum von Wallisellen. Es gehört zu einem modernen Mehrfamilienhaus.

Auf gut drei Metern Höhe ist in klein gedruckter Schrift ein Fahr- und Parkverbot angeschlagen. «Führen und Abstellen wird mit einer Busse von bis zu 2000 Franken bestraft», heisst es da. Abgesegnet ist das Verbot vom Amt des Gemeindeammanns. Über dem Teerplatz sind zwei Überwachungskameras angebracht. Die Ecken der Parkplätze sind zwar mit gelber Farbe angedeutet, aber eine sichtbare Markierung des Privatgeländes am Boden gibt es nicht.

Kontakt nur per E-Mail oder Post möglich

Ins Haus geflattert ist die Geldforderung bei Roland W. Ende Januar. Laut dieser soll sein Auto am 19. September 2025 unberechtigt auf das Grundstück an der Neugutstrasse gefahren oder darauf abgestellt worden sein. Mehr Details sind aus dem Schreiben, das Blick vorliegt, nicht zu entnehmen. Auch ein Foto fehlt. Als Kontaktmöglichkeit sind nur eine E-Mail-Adresse und eine Postadresse in Wallisellen aufgeführt, keine Telefonnummer. Höflich wird gebeten, 91 Franken pünktlich innert 14 Tagen zu bezahlen.

«Es ist eine Weile her, aber ich kann mich trotzdem gut erinnern», sagt Roland W. «Ich fuhr in das Quartier, um Stützstrümpfe zu kaufen.» Da der Laden umgezogen ist, fand er die neue Adresse nicht sofort. «Darum bin ich etwas rumgekurvt in der Gegend. Auf dem Grundstück habe ich dann angehalten, um auf dem Handy nachzuschauen. Aber parkiert habe ich sicher nicht.»

Aus Angst bezahlt

Nachdem er die Geldforderung von der privaten GmbH erhalten hatte, versuchte er, per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Eine Antwort erhielt er jedoch nie. «Jetzt habe ich halt bezahlt, ich will keine Betreibung kassieren», sagt der Betreiber einer mechanischen Werkstatt.

Der zentral gelegene Platz in Wallisellen hat bereits zuvor berüchtigte Berühmtheit erlangt. Wie der «Tages-Anzeiger» schon 2023 schrieb, hatte ein Fahrer des Rotkreuz-Dienstes bei einem Wendemanöver den Platz nur wenige Sekunden befahren und die Strafe kassiert. Ein weiterer Autofahrer habe nur seine Freundin einsteigen lassen.

Blick begab sich auf die Suche nach der Parkplatzwächter-Firma. Bei der aufgeführten Adresse ist die GmbH zwar auf einem Briefkasten angeschrieben, aber auf dem gleichen Milchkasten sind handgeschrieben fünf weitere Namen aufgeführt. Im Haus selbst findet man die Firma nicht. Auch die anwesenden Bewohner des Hauses haben den Namen des Unternehmens noch nie gehört.

Genervte Besitzerfamilie

Am Telefon reagiert der Sohn des Besitzers genervt. Er fühle sich nicht verpflichtet, die Vorwürfe zu kommentieren. Er sagt eindringlich, dass der Mann bestimmt nicht nur angehalten habe. Dieser habe sicher länger parkiert.

Wie der Schweizer Konsumentenschutz schreibt, dürfen Eigentümer von Parksündern tatsächlich eine angemessene Umtriebsentschädigung verlangen – aber eben, angemessen. Für die Konsumentenschützer heisst das einen Betrag bis zu 56 Franken. Die 91 Franken von Wallisellen sind demnach etwas teuer. Tipp der Konsumentenschützer: In einem solchen Fall sollte man vom Rechnungsteller mindestens Belege für seine Kosten verlangen. Dieser ist verpflichtet, die Umtriebe nachzuweisen.

*Name geändert 

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