Einen Teil des durch die erotischen Dienstleistungen erwirtschafteten Gewinns habe die Frau selber behalten, teilte die Tessiner Kantonspolizei mit.
Die Aktivitäten hätten ohne die erforderlichen Genehmigungen für Erwerbstätigkeiten stattgefunden. Zudem seien sie in einer Wohnung durchgeführt worden, welche nicht für die Ausübung der Prostitution zugelassen war. Ereignet haben sich die Vorfälle laut Informationen der Polizei zwischen Ende März und Mitte April.
Auf die angeklagte Frau war die Tessiner Kantonspolizei im vergangenen April im Rahmen einer grösseren Ermittlung gegen einen illegalen Prostitutionsring gestossen. Die Ermittlungen hätten zur Durchsuchung der betreffenden Wohnung und zu einer vorläufigen Festnahme der Frau geführt, heisst es im Communiqué weiter. Inzwischen sei die Angeklagte jedoch wieder auf freiem Fuss.
Der Frau wird Förderung der Prostitution, illegale Ausübung der Prostitution, Verstoss gegen das Bundesgesetz über Ausländer sowie Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung vorgeworfen.
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