«Ich bezeichne es ausdrücklich als Terrorakt»
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Sicherheitsdirektor Mario Fehr:«Ich bezeichne es ausdrücklich als Terrorakt»

Terror in Winterthur
Der lange Weg zum Entzug des Schweizer Passes

Nach dem Attentat von Winterthur fordert Sicherheitsdirektor Mario Fehr den Entzug des Schweizer Passes. Möglich wäre das – doch das Verfahren ist kompliziert.
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Der mutmassliche Täter wurde am Bahnhof Winterthur verhaftet.
Foto: Leserreporter

Darum gehts

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Lino SchaerenRedaktor

Mario Fehr (67) macht Druck. Der Zürcher Sicherheitsdirektor forderte nach dem mutmasslichen Terroranschlag in Winterthur umgehend, dem Täter das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen. «Wir wollen nicht, dass solche Leute in unserem Land bleiben können. Dafür hätte die Bevölkerung kein Verständnis.» Doch der Rechtsstaat tickt anders als die Politik – und langsamer.

Die Schweiz hat das Instrument des Bürgerrechtsentzugs schon mehrfach eingesetzt. Wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Anfrage des Blicks bestätigt, hat die Behörde in den vergangenen zehn Jahren insgesamt zehn solcher Verfahren eingeleitet. In sieben Fällen wurde der Entzug tatsächlich verfügt – ausnahmslos gegen Personen, die terroristische Akte begangen oder unterstützt haben. Drei dieser Entscheide sind bereits rechtskräftig, in drei weiteren Fällen läuft noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Passverlust wegen Beleidigung

Damit ein Entzug infrage kommt, muss ein schweres Verbrechen im Rahmen von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus oder organisierter Kriminalität vorliegen. Den Schweizer Pass verlieren kann theoretisch auch, wer einen ausländischen Staat beleidigt und damit die guten Beziehungen der Schweiz zu diesem Land nachhaltig gefährdet. Entscheidend ist in jedem Fall: Es braucht zwingend ein rechtskräftiges Strafurteil. Bis dahin dürften Jahre ins Land gehen.

Fehrs Forderung kommt also zu früh. «Wir stellen keine Spekulationen an», heisst es beim SEM zu einem allfälligen Bürgerrechtsentzug im Fall Winterthur. Der Entzug sei keine Präventiv-, sondern eine Vollzugsmassnahme. Und selbst dann ist das letzte Wort nicht gesprochen: Jeder Entzug kann bis vor Bundesgericht gezogen werden.

Zurück in das Herkunftsland

Vom Verbrechen bis zum rechtskräftigen Entzug des Passes vergehen Jahre. Wird der Entzug eines Tages rechtskräftig, kann das Bundesamt für Polizei (Fedpol) eine Ausweisungsverfügung erlassen. Die betroffene Person müsste zurück in ihr Herkunftsland – vorausgesetzt, das Verfahren hält vor Gericht stand.

Im Fall des mutmasslichen Täters von Winterthur wäre dies die Türkei.

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