Spitäler
Gericht verlängert Nachlassstundung für GZO Spital Wetzikon

Das Bezirksgericht Hinwil hat die Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon bis zum 30. Dezember verlängert. Das Spital erhält somit mehr Zeit für die Ausarbeitung eines Sanierungsplans.
Publiziert: 26.08.2024 um 09:07 Uhr
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Aktualisiert: 26.08.2024 um 11:27 Uhr
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Die provisorische Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon wurde verlängert. Das Spital hat nun bis Ende Jahr Zeit, um einen Sanierungsplan auszuarbeiten. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Gericht begründete den Entscheid damit, dass die Sanierungschancen für das Spital Wetzikon gut sind, wie das GZO Spital Wetzikon am Montag mitteilte.

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