Ein Schweizer Unternehmen für Medizinprodukte aus dem Kanton St. Gallen hat für eine Lieferung nach Deutschland viel zu wenig Zoll bezahlt. Das teilt das Hauptzollamt Singen am Dienstag mit. Es handelt sich demnach um einen sechsstelligen Betrag. Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen?
Gemäss Mitteilung musste das Unternehmen dem Zoll bei der Einfuhr der Waren Pro-forma-Werte als Grundlage für die Ermittlung des Zollwerts melden, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Kaufgeschäfte vorlagen. Die Waren wurden anschliessend in ein Zentrallager im Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg) transportiert.
Sechsstelliger Betrag nachgefordert
Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Hauptzollamt Singen stellte sich dann heraus, dass die Werte zu niedrig kalkuliert waren. Nach Feststellungen des Prüfungsdienstes des Hauptzollamts Singen waren 135'750 Euro (rund 125'100 Franken) zu wenig entrichtet worden. Das Hauptzollamt forderte den zu wenig gezahlten Betrag nach.
Allerdings wurden gemäss Mitteilung auch bei weiteren zollwertrelevanten Kosten, etwa Entwicklungskosten, Frachtkosten sowie angemeldeten Präferenzen, Ungereimtheiten festgestellt. Nach Feststellungen des Prüfungsdienstes ergab sich eine Nacherhebung von rund 11'800 Euro (rund 10'900 Franken) einerseits und eine Erstattung von 25'000 Euro (rund 23'000 Franken) andererseits.
Unregelmässigkeiten keine Seltenheit
«Der Prüfungsdienst des Zolls kontrolliert auch im Nachgang zur Abfertigung, ob die zollrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden», erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. «Es wird ermittelt, ob Zölle, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer in der zutreffenden Höhe entrichtet wurden.» Dafür würden die steuerrelevanten Unterlagen der Unternehmen geprüft.
Gemäss Hauptzollamt Singen werden nicht selten bei diesen Prüfungen Fehler oder Unregelmässigkeiten festgestellt, die zu einer Nacherhebung oder einer Erstattung von Steuern führen. Teils können die Prüfungen auch straf- und bussgeldrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.