Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und – kommandanten KKPKS hat die Zahlen zum Schusswaffeneinsatz durch Schweizer Polizisten im Jahr 2025 veröffentlicht. Die Zahl der Schusswaffeneinsätze bewege sich seit mehreren Jahren auf einem tiefen Niveau, heisst es in einer entsprechenden Medienmitteilung. 2025 wurden insgesamt zehn Einsätze registriert, davon vier gegen Personen und sechs gegen Fahrzeuge. Keiner dieser Einsätze hatte einen tödlichen Ausgang. Im Jahr 2024 wurde eine Person tödlich verletzt, im Jahr 2023 waren es zwei.
Destabilisierungsgeräte wurden im Jahr 2025 insgesamt 165-mal eingesetzt. Damit nahm die Zahl der Einsätze gegenüber dem Vorjahr (128) zu.
Stärkere Verbreitung von Destabilisierungsgeräten
Der Einsatz polizeilicher Zwangsmittel erfolge stets unter Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips, betont die KKPKS. «Der Gebrauch der Schusswaffe ist nur als letztes Mittel zulässig, wenn keine weniger einschneidenden und der Situation angemessenen Mittel zur Verfügung stehen», heisst es hierzu. Solche Einsätze würden besonders schwerwiegende Situationen betreffen, in denen eine konkrete Gefahr abgewehrt werden muss.
Die Zunahme der Einsätze erfolgt vor dem Hintergrund einer stärkeren Verbreitung der Destabilisierungsgeräte bei den Polizeikorps in den Jahren 2024 und 2025 sowie zunehmend komplexer Einsatzsituationen.
Um einen rechtskonformen und situationsgerechten Einsatz der Zwangsmittel zu gewährleisten, durchlaufen die Polizeiangehörigen eine fundierte und praxisorientierte Ausbildung und werden regelmässig in deren Anwendung weitergebildet.