Der Arbeitgeber wurde verzeigt und muss sich vor der Staatsanwaltschaft Uri verantworten, wie die Kantonspolizei Uri am Freitag mitteilt. Des weiteren wurden Wiederhandlungen gegen die Preisbekanntgabeverordnung sowie Unstimmigkeiten bei der Erstellung einer Quittung festgestellt. Zudem würden noch Abklärungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Brandschutzvorschriften getätigt.
Vorgenommen werden die Kontrollen jeweils durch die Vollzugsstelle der Tripartiten Arbeitsmarktkommission Uri, Obwalden und Nidwalden. Da Identitätsprüfungen nötig seien, werde jeweils auch die Polizei miteinbezogen.
(SDA)
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